DKIZ

Deutsches Kontakt- und Informationszentrum in Griechenland

8 Wir und Europa

DKIZ und internationale Zusammenarbeit


Das Netzwerk des DKIZ nimmt, den Umständen seiner Zukunftsplanung trotzend, an Umfang zu. Die wichtigste Entwicklung der letzten Jahre war die Kooperation mit der Freiwilligen Waldschutzinitiative Kaissariani (EDDK), über deren erfolgreiche Arbeit wir wiederholt und ausführlich berichtet haben. Ein beträchtlicher Teil ihrer Effizienz beruht auch auf der Förderung durch die Vereinigung der Deutsch-Griechischen Gesellschaften seit 2008, die initiativ vom DKIZ ausgegangen war.

Der Nutzen dieser Förderaktion wurde auch von Mechtild Rothe (Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments a.D.) anerkannt. Im Rahmen ihres Besuches in Kaissariani am 6. Sept. 2009 erklärte sie u.a.:

„Ich unterstütze mit großer Überzeugung den Einsatz der „Freiwilligen Waldschutzinitiative der Gemeinde Kaissariani (EDDK)“ zur Waldbrandbekämpfung, zur Sensibilisierung der Bevölkerung und insbesondere auch ihre Arbeit für den Schutz des wertvollen Waldes am Hymettos. Ich habe mich davon überzeugen können, dass der Neubau der Straßen in diesem Gebiet, der Ausbau bestehender Einrichtungen oder Neueinrichtungen wie Erholungszentren nicht zu verantworten ist.“

Erstellt in 8 Wir und Europa, 7 Umweltschutz und Tierschutz am 2 Februar 2010

Freie Arztwahl in der EU

Die medizinische Versorgung in der Europäischen Union soll vereinfacht werden. Die Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou stellte der Kommission einen Gesetzentwurf vor, nach dem ambulante Behandlungen im Ausland künftig ohne Wenn und Aber (also nicht nur in Notfällen, oder mit vorheriger Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse) von der jeweiligen Krankenkasse erstattet werden müssen. Anders ist es diesem Gesetzentwurf zufolge bei Operationen mit Krankenhausaufenthalt. Diese müssen weiterhin, wenn sie nicht ein Notfall sind, vorher genehmigt werden. Fundstelle: www.tagesschau.de vom 02.07.2008. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente am 23 September 2008

Sommerzeit – Reisezeit

Bevor Sie eine Auslandsreise antreten, denken Sie bitte auch an unangenehme Eventualitäten, z.B. eine plötzliche Erkrankung. Dafür benötigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte! Mit ihrer Hilfe können Sie bei plötzlichen Erkrankungen Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente, Nützliches am 1 August 2008

Estia Agios Nikolaos, Galaxidi

1992 wurde die Stiftung „Estia Agios Nikolaos Galaxidi“ durch Doris Eisenmeier, geborene Duerbeck, und Kurt Eisenmeier gegründet. Ihr Ziel war, in Griechenland eine Einrichtung auf anthroposophischer Grundlage zu schaffen, in der erwachsene, geistig behinderte Menschen in menschenwürdiger Weise leben können. 1995 waren die zwei ersten Wohnhäuser und ein Werkstattgebäude fertig gestellt, jetzt ist man dabei, das vierte Wohnhaus in Betrieb zu nehmen. In Anerkennung ihrer Verdienste wurden Doris und Kurt Eisenmeier 1999 mit dem Kulturpreis der Vereinigung der Deutsch-Griechischen Gesellschaften ausgezeichnet, 2002 mit einem Preis Griechenlands. Zur Zeit leben etwa 30 erwachsene Menschen mit und ohne offensichtliche Behinderungen gemeinsam wie große Familien in 3 Hausgemeinschaften zusammen. Ein wichtiger Bestandteil des Lebens sind die Werkstätten, die Töpferei und die Holzwerkstatt. Die Tage sind aber auch erfüllt von gemeinsamem Singen, Ausflügen, Musizieren, Physiotherapie, Gymnastik, Spaziergängen, Konzertbesuchen, Malen, Erzählen, Feiern und vielen anderen Aktivitäten. Ein großes Anliegen ist der Estia das Miterleben und Mitfeiern der griechischen Jahresfeste. Erstmals in diesem Jahr wird auch der Aktionsradius erweitert. Es werden für Gäste von außerhalb Sommerkurse in EURYTHMIE, STEINHAUEN, MALEN mit PFLANZENFARBEN sowie eine KUNSTREISE angeboten. Schauen Sie doch einfach in die ansprechend neu gestaltete Website der Estia: www.estia-agios-nikolaos.de
Wenn Sie zwischen Schule und Berufsausbildung noch eine Zeit sozialen Engagements einschalten möchten: die Estia hat fast immer für engagierte Zivildienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr im Ausland eine Stelle frei. Weitere Informationen: Estia Agios Nikolaos, z. Hd. Gabriele Prange, GR-33052 Galaxidi, T. 0030 22650-41989, Email: estia-prange@web.de
Wenn Sie für Anthroposophie und Waldorf-Pädagogik offen sind, haben Sie auch die Möglichkeit, einen Freiweilligendienst in Deutschland zu leisten. Der Verein „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners“ lädt Sie ein, 1 Jahr als Freiwilliger in Deutschland zu leben und in sozialen Einrichtungen mit zu arbeiten
Sie erhaltenVerpflegung, Unterkunft und TaschengeldKranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie begleitende Seminare während des Freiwilligendienstes. Voraussetzungen: Sie können sich auf Deutsch verständigen, Mindestalter 18 Jahre und bereit, sich für Menschen mit besonderen seelischen und körperlichen Bedürfnissen zu engagieren. Info: www.freunde-waldorf.de

Erstellt in 8 Wir und Europa, 5 Griechischer Alltag am 28 Juni 2008

Doppelte Staatsangehörigkeit

Wenn Sie bislang als deutscher Staatsangehöriger eine fremde, z.B. die griechische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben wollten, verloren Sie Ihre deutsche, sofern Ihnen nicht vorher der deutsche Staat die so genannte Beibehaltungsgenehmigung erteilt hatte. Dies gilt nicht mehr seit dem 28.08.2007, wenn es sich um die Einbürgerung in einem EU-Staat oder in der Schweiz handelt (§25 Abs.1 deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz in der ab 28.August 2007 geltenden Fassung).

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 2 Januar 2008

Unsere Dauerbrenner: Griechischer Personalausweis - griechischer Reisepass, lateinische Schreibweise

Griechischer Personalausweis: Angesichts der langen Warteschlangen, die sich derzeit vor den griechischen Polizeirevieren bilden, um den neuen Personalausweis (tavtotita) zu erhalten, teilte die oberste Polizeibehörde Griechenlands mit, dass auch die Personalausweise, die älter als 10 Jahre sind, weiterhin gültig sind, vorausgesetzt, an den persönlichen Daten des Ausweisinhabers hat sich nichts geändert. Diese Ausweise genügen auch für die Beantragung eines neuen griechischen Reisepasses (Fundstelle Estia 30.01.2007)..

Griechischer Reisepass: Auch die Ausstellung des neuen griechischen Reisepasses, (wie bekannt haben alle griechischen Reisepässe, unabhängig von ihrer Gültigkeitsdauer am 31.12.2006 ihre Gültigkeit verloren) nimmt, vor allem für die Griechen, die im Ausland leben, ungebührlich lange Zeit in Anspruch. Der „Synigoros tou Politi“, der griechische Ombudsmann, appelliert deshalb an das Griechische Aussenministerium und das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und  Ordnung, den griechischen Reisepässen, die am 31.12.2006 noch nicht abgelaufen waren, wieder Gültigkeit zu verleihen, damit die Griechen im Ausland sich wenigstens ordnungsgemäß ausweisen können. (Fundstelle „ESTIA“, 24.02.2007). Eine Entscheidung der zuständigen Stellen ist noch nicht getroffen worden. Und wie sich die ausländischen Behörden ggfs. dazu  verhalten werden, ist auch unklar.

Lateinische Schreibweise: Unsere Ausführungen im Februar „Schnell & aktuell“ zur lateinischen Schreibweise der Namen in griechischen Dokumenten hatte ein starkes Echo. Bei Gelegenheit liesse sich sicherlich daraus eine Stilblütensammlung machen. Besonders witzig fanden wir, dass aus „Rosemarie“ „Marie de Rose“, aus „Carola“ „Colola“ und aus „Hirn“ „Chirn“ wurde. Wie dem auch sei, bestehen Sie unter Berufung auf die im griechischen Regierungsblatt vom 22. Oktober 2003 (FEK 1562/21897ff) abgedruckte Richtlinie der griechischen Datenschutzbehörde auf der lateinischen Schreibweise Ihres Namens, so wie dieser in Ihren ausländischen Dokumenten geschrieben ist.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa, 5 Griechischer Alltag am 8 März 2007

Griechischer Personalausweis - Das Kreuz mit der lateinischen Schreibweise

Wie Sie wahrscheinlich wissen, werden im neuen griechischen Personalausweis (tavtotita) die Personaldaten auch mit lateinischen Buchstaben wiedergegeben. Unser Vorstandsmitglied Gisela Nikolopoulos hat uns dazu ihre Erfahrungen geschildert:
„Anfang Januar wollte ich meinen griechischen Personalausweis erneuern lassen. Übers Internet hatte ich mich genau informiert, welche Papiere verlangt werden. Um eine korrekte Schreibweise meines deutschen Vornamens in lateinischen Buchstaben zu erreichen, legte ich noch meinen deutschen Reisepass (leider abgelaufen) und eine offizielle Übersetzung meiner Heiratsurkunde zu den Papieren. Aber ich hatte die Rechnung ohne den Beamten der Korinther Polizei gemacht. Obwohl er meine Papiere genau studierte, war das Ergebnis falsch. Aus  Gisela  wurde Gkizela. Das konnte ich so nicht stehen lassen. Er erklärte mir, ich sollte meinen Namen doch vor Gericht ändern lassen -  immer diese Deutschen mit ihren Extrawünschen -  er würde sich strafbar machen, wenn er meinen Namen nicht mit seinem Computerprogramm übertragen würde usw. Dies waren einige seiner Gründe, die er anbrachte, um seine Handlungsweise zu rechtfertigen. Angestellte vom KEP-Büro Korinth und die Standesbeamtin vom Rathaus Korinth riefen bei ihm an, um ihm klar zu machen, dass er die falsche Schreibweise ändern müsse. Sein Vorgesetzter sagte mir dann, wenn ich einen gültigen neuen, deutschen Reisepass vorlegen könnte, würde er mir den Gefallen tun, die griechischen Urkunden seien ihm nicht ausreichend. Nach zwei Tagen Rennerei und Ärger hatte ich genug. Zwei Wochen später wollte ich nach Deutschland reisen. So ging ich zur Bank, zur Fluggesellschaft und zu IKA, um auf der Kreditkarte bzw. der Gesundheitskarte und dem Flugticket den „neuen“ Namen eintragen zu lassen.

Wieder zu Hause rief ich das griechische Bürgertelefon 1564 an. Dort wurde mir die Nummer 210-1890, ein generelles Beschwerdetelefon für Angelegenheiten, die Polizei betreffend, gegeben. Ich trug dort meine Beschwerde vor und der diensthabende Beamte war entsetzt über die Willkür der Polizei in Korinth und rief dort an. Ergebnis: Die lateinische Schreibweise meines Namens in meinem neuen griechischen Personalausweis wird nach meiner Rückkehr aus Deutschland meinen Wünschen entsprechend korrigiert werden. Ich habe in der Zwischenzeit auch auf der Internet-Seite des griechischen Bürger-Info-Zentrums (KEP), www.kep.gov.gr die entsprechenden Informationen gefunden, unter welchen Voraussetzungen der Antragsteller eine andere lateinische Schreibweise verlangen kann als die, die das ELOT-Programm vorsieht“.

Dass die entsprechenden Transkriptionsprogamme, ELOT 743 für Griechenland und ISO Norm 18 für Deutschland, nicht gegen den Willen des Antragstellers angewandt werden dürfen, verdanken wir dem tapferen Kampf von Christos Konstantinidis. Aus ihm wollte ein deutsches Standesamt in den entsprechenden Urkunden gemäß der deutschen ISO Norm 18 einen „Hrestos Konstantinides“ machen. Er klagte und der Europäische Gerichtshof (Rs. 168/91) gab ihm recht. Es verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte des Bürgers, wenn ein Staat ihm eine Schreibweise seines Namens aufzwingt, die geeignet ist, ihn in beruflicher oder gesellschaftlicher Weise zu beeinträchtigen. Die Richtlinie der griechischen Datenschutzbehörde (ARCHI PROSTASIAS DEDOMENON PROSOPIKOU CHARAKTIRA) 2/2003, veröffentlicht in der griechischen Regierungszeitung II vom 22.Oktober 2003 (FEK 1562/21897ff), berücksichtigt diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der Bürger hat danach Anspruch darauf, dass sein Name in amtlichen griechischen Urkunden mit lateinischen Buchstaben so geschrieben wird, wie er in anderen Dokumenten, z.B. Universitätsdiplomen, Ausbildungszeugnissen, Geburtsurkunden geschrieben ist.
Falls Sie bei der Ausstellung Ihres neuen griechischen Personalausweises oder des Reisepasses Schwierigkeiten mit der ausstellenden Behörde wegen der lateinischen Schreibweise bekommen, resignieren Sie also nicht und bestehen Sie unter Berufung auf die genannte Richtlinie auf Ihrem Recht. Unseren Mitgliedern senden wir auch gern eine Fotokopie dieser Richtlinie zu.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa, 5 Griechischer Alltag am 15 Februar 2007

Europäische Krankenversicherungskarte

Im November Newsletter 2006 berichteten wir von der bösen Überraschung, die unser Mitglied A.Bata im Sommer in  Deutschland und zwar in Siegburg (NRW) erlebte, als ihre griechische, von der IKA ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte von der zuständigen ärztlichen Notfallpraxis nicht anerkannt wurde. Auf unseren Bericht hin erhielten wir von zahlreichen Mitgliedern die Mitteilung, dass ihnen in Deutschland auch Vergleichbares passiert ist- vor allem in Bayern und Baden Württemberg, und dass anschließend hier in Griechenland ein kostenaufwendiger Kampf mit den griechischen gesetzlichen Versicherungsträgern geführt werden musste, um wenigstens einen Teil der in Deutschland gemachten Aufwendungen ersetzt zu erhalten.
Wegen des Vorfalls in Siegburg und zur generellen Klärung der Angelegenheit hat sich das Deutsche Kontakt und Informationszentrum an die Europäische Union gewandt.
Der zuständige Abteilungsleiter der Europäischen Kommission, (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit) teilte uns mit Schreiben vom 02.12.2006 mit

“Auf Ihr Schreiben hin habe ich Verbindung mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen und sie um Prüfung des Vorgangs von Frau Bata ersucht. Außerdem habe ich sie ersucht, durch entsprechende Maßnahmen die korrekte Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland zu gewährleisten. Ich werde es nicht versäumen, Sie vom Ergebnis meiner Intervention zu informieren.
Was Ihre konkrete Frage zur Inanspruchnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland betrifft, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte bei allen im Rahmen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung tätigen Ärzte verwendet werden kann. Für eine Behandlung durch Ärzte mit Privatpraxis oder in Privatkrankenhäusern kann die Europäische Krankenversicherungskarte nicht verwendet werden.“

Dr. med Antonios Rovakis, Internist in Penzberg (Bayern) und Ehemann unseres Mitglieds Ingrid Rovakis hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht, uns seine persönlichen Erfahrungen zur Frage der Europäischen Krankenversicherungskarte als niedergelassener Arzt in Deutschland mitzuteilen, wofür wir ihm ganz herzlich danken!
Dr.Rovakis schreibt uns:
„Die europäische Versichertenkarte, die in Griechenland ausgestellt wird, gilt in Europa genauso wie alle anderen Karten aus den europäischen Ländern. Die Behandlung beschränkt sich jedoch auf akute, im Ausland eingetretene Erkrankungen und gilt nicht für vorbestehende Erkrankungen, die im Ausland auf Wunsch therapiert werden sollen. Die niedergelassenen bzw. die ermächtigten Ärzte müssen sie akzeptieren und die Patienten als Kassenpatienten behandeln. In Deutschland muss der Patient auch die Praxisgebühr von10,00 Euro pro Quartal, wie jeder andere deutsche Ver sicherte, beim Arzt einzahlen. Die Abrechnung über die europäische Versichertenkarte bedeutet allerdings für den Arzt einen besonderen bürokratischen Aufwand mit Ausfüllen von diversen Formularen. Viele Ärzte sind mit dieser Bürokratie noch nicht sehr vertraut, weil die Regelung relativ neu ist und die Behandlung von Ausländern aus anderen europäischen Ländern bei manchen Ärzten relativ selten vorkommt. In diesem Sinn versuchen einige Ärzte sicherlich diese Art von Abrechnung zu umgehen und sie zu vereinfachen mit der Aussage: “Sie kriegen eine Rechnung von mir, diese können Sie bei der griechischen Kasse einreichen”. Für die deutsche Krankenkasse ist natürlich dieser Weg der Abrechnung auch angenehmer, damit sie in diesem Fall nicht in Vorlage treten muß. Der Arzt rechnet den Fall mit dem Satz für private Patienten ab; die Kosten sind dann viel höher im Vergleich zu der Abrechnung über die  gesetzliche Kasse und es ist gar nicht sicher, was die griechische Kasse schließlich anerkennen wird Zusammenfassend kann man sagen: Bei akut eingetretenen Erkrankungen während eines Aufenthaltes im europäischen Ausland und nur wenn der Patient von einem niedergelassenen oder von Kassen ermächtigten Arzt behandelt wird, hat er Anspruch auf Behandlung, die mit der europäischen Versichertenkarte kostenmäßig abgedeckt wird. Der Patient muss in diesem Fall auf seinen Rechten bestehen und sich nicht überreden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Antonios Rovakis (Internist) Sigmundstr. 2  D82377 Penzberg Tel. +49/8856/6266“
Sie sehen, auch hier wird der mündige Bürger verlangt. Europa kann nicht werden, wenn wir nicht selbst unsere Rechte einfordern!

Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente am 23 Januar 2007

Aufenthalterlaubnis (adeia diamonis os politis tis Evropaikis Enosis)

Leider ist sie immer noch erforderlich, die Aufenthaltserlaubnis für Europabürger. Zwar gilt seit dem 30. April 2006 auch in Griechenland die neue Richtlinie der EU ( 2004/38/EG ), mit der den Bürgern die Mobilität in der Europäischen Union erleichtert werden soll. Durch diese Richtlinie werden Verwaltungsformalitäten abgebaut. Aber auch nach der neuen Richtlinie müssen EU Bürger, die ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat - hier Griechenland – verlegen möchten, dort erwerbstätig sein oder über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalts im Gastland erhalten Unionsbürger und ihre Familienangehörige nach dieser Regelung jedoch ein Daueraufenthaltsrecht, das an keinerlei Voraussetzungen mehr gebunden ist (Fundstelle: Website der Europäischen Union http://ec.europa.eu). Wir haben uns beim KEP – dem griechischen Bürgerservice - danach erkundigt, wer dafür zuständig ist, die vereinfachte Aufenthaltserlaubnis bzw. die Bescheinigung über das unbeschränkte Daueraufenthaltsrecht auszustellen. Wir erhielten die Auskunft, dass dafür weiterhin die Ausländerämter zuständig sind. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 12 Dezember 2006

Europäische Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte.
Eine böse Überraschung erlebte im Juli 2006 ein Mitglied des DKIZ in Deutschland, als es in Siegburg einen Unfall erlitt, die zuständige Notfallpraxis zur ärztlichen Behandlung aufsuchte und seine Europäische Krankenversicherungskarte, ausgestellt  von der IKA in Griechenland, nicht anerkannt wurde. Auch Vorstellungen und Proteste bei der AOK Siegburg blieben erfolglos – es wurde die direkte Bezahlung der Rechnung verlangt und unser Mitglied auf den Weg der späteren Rückforderung von der IKA verwiesen.
Wir haben uns jetzt zwecks Klärung der Angelegenheit an die Europäische Union gewandt, weil diese Frage von grundlegender Bedeutung für uns alle ist. Wenn in Deutschland die von griechischen Versicherungsträgern ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkannt wird, bedeutet das für uns, dass wir bei einem plötzlichen Krankheitsfall in Deutschland ohne Versicherungsschutz sind- und was das im Einzelfall bedeuten kann, ist leicht vorstellbar. Falls auch Ihnen Vergleichbares passiert ist, dass nämlich Ihre griechische Europäische Krankenversicherungskarte in Deutschland nicht anerkannt wurde, teilen Sie es uns mit. Zur Erinnerung: Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit dem 01.06.2004 im Bereich der Europäischen Union für alle Bürger der EU das frühere Formular E 111 und soll zur sofortigen ärztlichen Behandlung berechtigen

Erstellt in 8 Wir und Europa am 16 November 2006

Reisepässe

Griechische Reisepässe: Wie bereits im Juni Newsletter 2006 mitgeteilt, verlieren die griechischen Reisepässe, unabhängig von ihrer Laufzeit, am 31.12.2006 ihre Gültigkeit. Das gilt auch für die Reisepässe der Auslandsgriechen, die im Ausland von den zuständigen griechischen Auslandsvertretungen ausgestellt wurden.. Wie uns mitgeteilt wurde, nehmen Anträge auf Neuausstellung im Ausland die Auslandsvertretungen entgegen, um die Anträge dann an die nunmehr zuständigen Polizeistellen in Griechenland weiterzuleiten.
Deutsche Reisepässe. Die deutschen Reisepässe verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit, aber wenn Sie jetzt einen neuen deutschen Reisepaß beantragen, muß dieser den bekannten biometrischen Ansprüchen genügen. Einzelheiten dazu können Sie der homepage der Deutschen Botschaft Athen www.athen.diplo.de entnehmen.


Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 25 Juli 2006

Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit

Gelegentlich werden wir von unseren Lesern und Leserinnen gefragt, unter welchen Voraussetzungen die griechische Staatsbürgerschaft erworben werden kann.
Zuständig für diese Anträge ist das griechische Innenministerium. Das Verfahren zur Einbürgerung ist in den letzten Jahren in Griechenland erleichtert worden. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die griechischen Gesetze 2910/2001 und 3284/2004. Zu Beginn des Antragsverfahrens ist eine Gebühr zu entrichten, die nicht erstattet wird. Sie beträgt z.Z. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 5 April 2006

SOLVIT

Trotz der Geltung des Europäischen Binnenmarktes wird der einzelne Europabürger oder Unternehmer in ei­nem anderen Land der Europäischen Union mit Schwierigkeiten konfrontiert. Im Allgemeinen funktioniert der Binnen­markt zwar recht gut, doch sind Fehler ebenso wie Probleme bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unvermeidbar. So können Sie beispielsweise Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa am 27 März 2006

Haager Apostille

Häufig wird von griechischen Behörden (und entsprechend in Deutschland von deutschen Behörden) bei der Vorlage ausländischer öffentlicher Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Ausbildungszeugnisse, Heiratsurkunde) verlangt, daß diese auch mit der sogenannten “Haager Apostille” versehen sind. Die “Haager Apostille” ist die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Diese Bestätigung wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa am 22 März 2006

Preisermäßigung in Museen.

Weil in den Vorjahren Studenten und Studentinnen aus Deutschland und anderen Ländern der EU wiederholt Schwierigkeiten hatten, in griechischen Museen die für Studenten vorgesehenen Preisermäßigungen zu bekommen, haben wir die Europäische Kommission Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa am 27 Februar 2006

Ombudsmann

Griechischer Bank-Ombudsmann.

Gute Erfahrungen mit dem Bank-Ombudsmann in Athen hat auch unser Mitglied Agnes Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa am 27 Februar 2006

Banküberweisungen.

Gegen hohe Gebühren für Banküberweisungen in der Europäischen Union ist anscheinend kein Kraut gewachsen. Der 01. Juli 2003 hätte eigentlich ein Meilenstein in der Geschichte des Europäischen Binnenmarktes sein sollen. An diesem Tag trat die EU-Verordnung in Kraft, die Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa, 5 Griechischer Alltag am 27 Februar 2006

DEUTSCHLAND: Staatsangehörigkeit

Seit dem 01.01.1975 erwirbt ein Kind automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Bis zu diesem Zeitpunkt erwarb das eheliche Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch mit der Geburt nur dann, Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa am 27 Februar 2006

Griechenland: Rechtsentwicklung

Wichtige Meilensteine sind die Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (1981), die Einführung Anerkennung der Ziviltrauung (1982), die große Familienrechtsreform (1983) und die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (1984). Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa am 27 Februar 2006