DKIZ

Deutsches Kontakt- und Informationszentrum in Griechenland

2 Rat / Recht

Hier finden Sie Informationen zu Fragen mit denen Sie beim Leben in Griechenland konfrontiert werden.

Kindergeld und Halbwaisenrente.

Unserem Mitglied Carmen Fournarakis verdanken wir folgende wichtige Information in Sachen Kindergeld aus Deutschland. Sie schreibt uns dazu:
Wenn nach dem Tod eines Elternteils für die Kinder ein Halbwaisenrentenanspruch aus einer deutschen Rentenversicherung besteht (auch wenn es sich lediglich um den so genannten Unterschiedsbetrag handelt, weil aus Griechenland ebenfalls eine Halbwaisenrente gezahlt wird), haben die Kinder bis zur Vollendung ihrer Ausbildung Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Eventuell aus Griechenland gezahltes Kindergeld wird hier ebenfalls gegen gerechnet, so dass man in diesem Fall natürlich nur den Differenzbetrag erhält. Hat der Verstorbene Rentenansprüche in Deutschland erworben, sollte in jedem Fall neben dem entsprechenden Rentenantrag auch ein formloser Antrag auf Kindergeldzahlung bei der Familienkasse Nürnberg (D-90402 Nürnberg) gestellt werden. Von dort erhält man dann die notwendigen Antragsformulare. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gemäß Artikel 78 EG-VO Nr.1408/71 in Verbindung mit dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 26 Juni 2008

Beratungsservice

Seit nunmehr 1 1/2 Jahren bietet das DKIZ einmal monatlich überaus erfolgreich einen rechtlichen und psychologischen Beratungsservice durch Rechtsanwältin Nicola A. Emmanouil und Psychotherapeutin Birgit Lewer an. Die Beratungszeiten liegen parallel zum monatlichen Frauen-Info-Treff. Allerdings: Diese Beratungen sind nicht als Dauerservice für Einzelne gedacht, sondern sollen jeweils eine einmalige Angelegenheit betreffen und “Wegweiser” zu den entsprechenden Fragen oder Problemlösungen sein. Dieser Service ist für DKIZ-Mitglieder kostenlos, Nicht-Mitglieder werden um eine Spende von 15 € gebeten. Und natürlich steht unser Service nicht nur Frauen zur Verfügung, sondern auch Männer sind herzlich willkommen. In letzter Zeit kam es leider vor, dass der eine oder andere zur Beratung kam, ohne sich vorher anzumelden. Dies hatte organisatorische Schwierigkeiten zur Folge, die die Qualität der Beratungen beinträchtigen, denn unsere Zeit reichte unter solchen Umständen nicht aus, sich angemessen um das jeweilige Anliegen zu kümmern. Darum die dringende Bitte, sich rechtzeitig unter M 6979688589 vorab anzumelden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, den Weg vergeblich gemacht zu haben, weil Sie nicht beraten werden können.


Erstellt in 2 Rat / Recht am 2 Januar 2008

Doppelte Staatsangehörigkeit

Wenn Sie bislang als deutscher Staatsangehöriger eine fremde, z.B. die griechische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben wollten, verloren Sie Ihre deutsche, sofern Ihnen nicht vorher der deutsche Staat die so genannte Beibehaltungsgenehmigung erteilt hatte. Dies gilt nicht mehr seit dem 28.08.2007, wenn es sich um die Einbürgerung in einem EU-Staat oder in der Schweiz handelt (§25 Abs.1 deutsches Staatsangehörigkeitsgesetz in der ab 28.August 2007 geltenden Fassung).

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 2 Januar 2008

Erbschaftsannahme

Erbschaftsannahme
Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras, Kontaktfrau des DKIZ für den Peloponnes, schreibt uns: „Aufgrund verschiedener Nachfragen noch eine Ergänzung zum Thema Erbschaftsannahme aus s+a vom April 2007: Schlagen Sie eine Erbschaft (z.B. aufgrund von Überschuldung des Nachlasses) aus, tritt automatisch der Erbe der nächsten Ordnung in die Erbfolge ein. Beispiel: Sie sind Einzelkind und ein Elternteil stirbt, Sie schlagen die Erbschaft aus. Damit erben automatisch Ihre Kinder. Nunmehr haben auch diese die gleiche Frist wie Sie, um die Erbschaft auszuschlagen, also vier Monate nach Kenntniserlangung der Ausschlagung der Erbschaft durch Sie (bzw. ein Jahr, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe von dem Erbfall erfuhr, während er sich im Ausland aufhielt). Im Gegensatz zu Deutschland wird man in Griechenland allerdings nicht vom Gericht darüber informiert, dass der Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat. Das bedeutet aber (z.B. bei entfernten Verwandtschaftsverhältnissen, wo man den Erblasser ggf. nicht einmal kennt), dass die Frist für die Erbausschlagung grundsätzlich nicht zu laufen beginnt.“

Erstellt in 2 Rat / Recht am 30 September 2007

Erbschaftsannahme

,Erbschaftsannahme
Rechtsanwältin Christina Auf dem Graben Patras, unsere Kontaktfrau für den Peloponnes, beschäftigt sich in ihrer Praxis häufig mit Erbschaftsangelegenheiten. Sie schrieb uns:
„Sollten Sie in Griechenland in die angenehme oder unangenehme Lage kommen zu erben, müssen Sie, um das Erbe antreten zu können, vorher eine Menge Bürokratie bewältigen. Das wichtigste ist die Einreichung einer Steuererklärung für Erbschaftssteuer. Die Einreichung dieser Erklärung ist fristgebunden, bedeutet aber nicht unbedingt, dass Sie die Erbschaft versteuern müssen. Ob eine Steuer anfällt, hängt von der Beziehung zum Erblasser und von dem Wert der Erbschaft ab.
Für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland haben, gilt eine Frist von sechs Monaten und für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, beträgt die Frist ein Jahr. Läßt man diese Frist verstreichen, werden sehr hohe Bußgelder fällig!
Beinhaltet die Erbschaft eine Immobilie, muss die Erbschaftsannahme notariell beurkundet werden. Die Steuererklärung übernimmt dann in der Regel auch der Notar. Sie benötigen für die Steuererklärung und die notarielle Urkunde:
1.)    eine Sterbeurkunde (ληξιαρχική πράξη θανάτου)des Erblassers,
2.)    eine Bescheinigung des Landgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser gelebt hat, darüber, ob ein Testament existiert oder nicht,
3.)    wenn ein Testament existiert, eine Kopie davon gemeinsam mit dem Protokoll der Gerichtsverhandlung des Landgerichts, in der das Testament eröffnet wurde,
4.)    ein Auszug aus dem Familienbuch des Erblassers über die nächsten Angehörigen. Hat der Erblasser keinen Familienbucheintrag in Griechenland (οικογενειακή μερίδα), sondern z.B. in Deutschland, wird ein entsprechender, beglaubigter und übersetzter Auszug aus dem Familienbuch benötigt sowie eine eidesstattliche Versicherung vor dem Notar unter Beisein von zwei Zeugen, die den Erblasser kannten,
5.)    wenn zur Erbschaft ein Kraftfahrzeug gehört eine Kopie des Fahrzeugscheins,
6.)    wenn Schulden bestehen eine Bescheinigung über die Schulden zum Zeitpunkt des Todes.
Wollen Sie eine Erbschaft ausschlagen, muss dies innerhalb von vier Monaten nach Kenntniserlangung von dem Erbfall geschehen. Die Frist verlängert sich auf ein Jahr, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe von dem Erbfall erfuhr, während er sich im Ausland aufhielt. Wird eine Erbschaft innerhalb dieser Fristen nicht ausgeschlagen (die Erklärung erfolgt gegenüber der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts), GILT SIE ALS ANGENOMMEN!

Erstellt in 2 Rat / Recht am 17 April 2007

Beratungsservice

IN EIGENER SACHE

Dank des ehrenamtlichen Engagements unseres Beraterinnen-Teams Rechtsanwältin Nicola Emmanouil und Psychotherapeutin Birgit Lewer und der Gastfreundschaft des Goethe-Instituts, Athen, das uns den Raum für die Beratungen zur Verfügung stellt, wird auch in den kommenden Monaten der Beratungsservice des Deutschen Kontakt- und Informationszentrums regelmäßig fortgesetzt. Bitte, merken Sie sich die nächsten Beratungstermine vor: 18. April, 16. Mai, 20. Juni. 2007.
Für Ratsuchende aus der Provinz besteht die Möglichkeit eines telefonischen Beratungstermins. Damit Sie nicht unnötig warten oder vergeblich kommen, ist die Voranmeldung unter 6979688589 erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, sich kompetent zu Fragen und Problemen des griechischen Alltags und Ihres Lebens in Griechenland durch Fachfrauen beraten zu lassen. Für unsere Mitglieder ist diese Beratung kostenlos, Nichtmitglieder werden um eine Spende von 15 Euro gebeten. Und natürlich steht unser Service nicht nur Frauen zur Verfügung, sondern auch Männer sind herzlich willkommen.

Erstellt in 2 Rat / Recht am 17 April 2007

Unsere Dauerbrenner: Griechischer Personalausweis - griechischer Reisepass, lateinische Schreibweise

Griechischer Personalausweis: Angesichts der langen Warteschlangen, die sich derzeit vor den griechischen Polizeirevieren bilden, um den neuen Personalausweis (tavtotita) zu erhalten, teilte die oberste Polizeibehörde Griechenlands mit, dass auch die Personalausweise, die älter als 10 Jahre sind, weiterhin gültig sind, vorausgesetzt, an den persönlichen Daten des Ausweisinhabers hat sich nichts geändert. Diese Ausweise genügen auch für die Beantragung eines neuen griechischen Reisepasses (Fundstelle Estia 30.01.2007)..

Griechischer Reisepass: Auch die Ausstellung des neuen griechischen Reisepasses, (wie bekannt haben alle griechischen Reisepässe, unabhängig von ihrer Gültigkeitsdauer am 31.12.2006 ihre Gültigkeit verloren) nimmt, vor allem für die Griechen, die im Ausland leben, ungebührlich lange Zeit in Anspruch. Der „Synigoros tou Politi“, der griechische Ombudsmann, appelliert deshalb an das Griechische Aussenministerium und das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und  Ordnung, den griechischen Reisepässen, die am 31.12.2006 noch nicht abgelaufen waren, wieder Gültigkeit zu verleihen, damit die Griechen im Ausland sich wenigstens ordnungsgemäß ausweisen können. (Fundstelle „ESTIA“, 24.02.2007). Eine Entscheidung der zuständigen Stellen ist noch nicht getroffen worden. Und wie sich die ausländischen Behörden ggfs. dazu  verhalten werden, ist auch unklar.

Lateinische Schreibweise: Unsere Ausführungen im Februar „Schnell & aktuell“ zur lateinischen Schreibweise der Namen in griechischen Dokumenten hatte ein starkes Echo. Bei Gelegenheit liesse sich sicherlich daraus eine Stilblütensammlung machen. Besonders witzig fanden wir, dass aus „Rosemarie“ „Marie de Rose“, aus „Carola“ „Colola“ und aus „Hirn“ „Chirn“ wurde. Wie dem auch sei, bestehen Sie unter Berufung auf die im griechischen Regierungsblatt vom 22. Oktober 2003 (FEK 1562/21897ff) abgedruckte Richtlinie der griechischen Datenschutzbehörde auf der lateinischen Schreibweise Ihres Namens, so wie dieser in Ihren ausländischen Dokumenten geschrieben ist.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa, 5 Griechischer Alltag am 8 März 2007

Griechischer Personalausweis - Das Kreuz mit der lateinischen Schreibweise

Wie Sie wahrscheinlich wissen, werden im neuen griechischen Personalausweis (tavtotita) die Personaldaten auch mit lateinischen Buchstaben wiedergegeben. Unser Vorstandsmitglied Gisela Nikolopoulos hat uns dazu ihre Erfahrungen geschildert:
„Anfang Januar wollte ich meinen griechischen Personalausweis erneuern lassen. Übers Internet hatte ich mich genau informiert, welche Papiere verlangt werden. Um eine korrekte Schreibweise meines deutschen Vornamens in lateinischen Buchstaben zu erreichen, legte ich noch meinen deutschen Reisepass (leider abgelaufen) und eine offizielle Übersetzung meiner Heiratsurkunde zu den Papieren. Aber ich hatte die Rechnung ohne den Beamten der Korinther Polizei gemacht. Obwohl er meine Papiere genau studierte, war das Ergebnis falsch. Aus  Gisela  wurde Gkizela. Das konnte ich so nicht stehen lassen. Er erklärte mir, ich sollte meinen Namen doch vor Gericht ändern lassen -  immer diese Deutschen mit ihren Extrawünschen -  er würde sich strafbar machen, wenn er meinen Namen nicht mit seinem Computerprogramm übertragen würde usw. Dies waren einige seiner Gründe, die er anbrachte, um seine Handlungsweise zu rechtfertigen. Angestellte vom KEP-Büro Korinth und die Standesbeamtin vom Rathaus Korinth riefen bei ihm an, um ihm klar zu machen, dass er die falsche Schreibweise ändern müsse. Sein Vorgesetzter sagte mir dann, wenn ich einen gültigen neuen, deutschen Reisepass vorlegen könnte, würde er mir den Gefallen tun, die griechischen Urkunden seien ihm nicht ausreichend. Nach zwei Tagen Rennerei und Ärger hatte ich genug. Zwei Wochen später wollte ich nach Deutschland reisen. So ging ich zur Bank, zur Fluggesellschaft und zu IKA, um auf der Kreditkarte bzw. der Gesundheitskarte und dem Flugticket den „neuen“ Namen eintragen zu lassen.

Wieder zu Hause rief ich das griechische Bürgertelefon 1564 an. Dort wurde mir die Nummer 210-1890, ein generelles Beschwerdetelefon für Angelegenheiten, die Polizei betreffend, gegeben. Ich trug dort meine Beschwerde vor und der diensthabende Beamte war entsetzt über die Willkür der Polizei in Korinth und rief dort an. Ergebnis: Die lateinische Schreibweise meines Namens in meinem neuen griechischen Personalausweis wird nach meiner Rückkehr aus Deutschland meinen Wünschen entsprechend korrigiert werden. Ich habe in der Zwischenzeit auch auf der Internet-Seite des griechischen Bürger-Info-Zentrums (KEP), www.kep.gov.gr die entsprechenden Informationen gefunden, unter welchen Voraussetzungen der Antragsteller eine andere lateinische Schreibweise verlangen kann als die, die das ELOT-Programm vorsieht“.

Dass die entsprechenden Transkriptionsprogamme, ELOT 743 für Griechenland und ISO Norm 18 für Deutschland, nicht gegen den Willen des Antragstellers angewandt werden dürfen, verdanken wir dem tapferen Kampf von Christos Konstantinidis. Aus ihm wollte ein deutsches Standesamt in den entsprechenden Urkunden gemäß der deutschen ISO Norm 18 einen „Hrestos Konstantinides“ machen. Er klagte und der Europäische Gerichtshof (Rs. 168/91) gab ihm recht. Es verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte des Bürgers, wenn ein Staat ihm eine Schreibweise seines Namens aufzwingt, die geeignet ist, ihn in beruflicher oder gesellschaftlicher Weise zu beeinträchtigen. Die Richtlinie der griechischen Datenschutzbehörde (ARCHI PROSTASIAS DEDOMENON PROSOPIKOU CHARAKTIRA) 2/2003, veröffentlicht in der griechischen Regierungszeitung II vom 22.Oktober 2003 (FEK 1562/21897ff), berücksichtigt diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der Bürger hat danach Anspruch darauf, dass sein Name in amtlichen griechischen Urkunden mit lateinischen Buchstaben so geschrieben wird, wie er in anderen Dokumenten, z.B. Universitätsdiplomen, Ausbildungszeugnissen, Geburtsurkunden geschrieben ist.
Falls Sie bei der Ausstellung Ihres neuen griechischen Personalausweises oder des Reisepasses Schwierigkeiten mit der ausstellenden Behörde wegen der lateinischen Schreibweise bekommen, resignieren Sie also nicht und bestehen Sie unter Berufung auf die genannte Richtlinie auf Ihrem Recht. Unseren Mitgliedern senden wir auch gern eine Fotokopie dieser Richtlinie zu.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa, 5 Griechischer Alltag am 15 Februar 2007

Aufenthalterlaubnis (adeia diamonis os politis tis Evropaikis Enosis)

Leider ist sie immer noch erforderlich, die Aufenthaltserlaubnis für Europabürger. Zwar gilt seit dem 30. April 2006 auch in Griechenland die neue Richtlinie der EU ( 2004/38/EG ), mit der den Bürgern die Mobilität in der Europäischen Union erleichtert werden soll. Durch diese Richtlinie werden Verwaltungsformalitäten abgebaut. Aber auch nach der neuen Richtlinie müssen EU Bürger, die ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedsstaat - hier Griechenland – verlegen möchten, dort erwerbstätig sein oder über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalts im Gastland erhalten Unionsbürger und ihre Familienangehörige nach dieser Regelung jedoch ein Daueraufenthaltsrecht, das an keinerlei Voraussetzungen mehr gebunden ist (Fundstelle: Website der Europäischen Union http://ec.europa.eu). Wir haben uns beim KEP – dem griechischen Bürgerservice - danach erkundigt, wer dafür zuständig ist, die vereinfachte Aufenthaltserlaubnis bzw. die Bescheinigung über das unbeschränkte Daueraufenthaltsrecht auszustellen. Wir erhielten die Auskunft, dass dafür weiterhin die Ausländerämter zuständig sind. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 12 Dezember 2006

Sicherheit

Die griechische Polizei teilt mit, dass sich in der letzten Zeit in Athen aber auch in der Provinz Taschendieb- stähle in den verschiedensten Formen – bis hin zum Raubüberfall am hellichten Tag auf offener Straße -  häufen. Erhöhte Wachsamkeit ist also angesagt. Darüber hinaus sollten Sie als vorsorgliche Maßnahme auf jeden Fall von allen wichtigen Papieren (Ausweis, Pass, Führerschein) Fotokopien haben; im Verlustfall erleichtert und beschleunigt dies die Neuausstellung. Und natürlich benötigen Sie bei diesen Unterlagen die Telefonnummern Ihrer Bank und Ihrer Handy-Gesellschaft, damit, falls Ihnen auch Kreditkarten, EC Karten, Handy gestohlen wurden, ohne Zeitverlust die Sperrung telefonisch veranlassen können.


Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 16 November 2006

Griechischer Personalausweis

Hoffentlich haben Sie es auch schon erfahren: der griechische Personalausweis („tavtotita“ ) wird, jedenfalls, wenn er älter als zehn Jahre ist, am 31.12. 2006 ungültig .Dies erfuhren wir vom KEP, dem griechischen Bürgerzentrum. Den neuen Personalausweis stellt das Polizeirevier Ihres Wohnsitzes aus. Sie benötigen dafür fünf Passbilder (einfache, schwarz-weiß, nicht biometrisch), einen Auszug aus dem Bürgerregister Ihrer Gemeinde, der bescheinigt, dass Sie dort als Bürger eingetragen sind. Diese Bescheinigung (pistopoitiko) darf nicht älter als drei Monate sein. Wenn der neue Personalausweis nur deshalb ausgestellt wird, weil der alte ungültig wird, und nicht weil der alte z.B. verloren gegangen oder schwer beschädigt, so ist das Verfahren kostenlos.
Sie sollten mit Ihrem Antrag nicht zu lange warten, bereits jetzt bilden sich bei verschiedenen Polizeirevieren lange Warteschlangen und nach dem 01.01.2007 könnten Sie Schwierigkeiten haben wenn Sie sich nicht mit dem neuen Personalausweis ausweisen. Und zur Erinnerung: Auch die alten griechischen Reisepässe verlieren – unabhängig von ihrer Laufzeit - mit dem 31.12.2006 ihre Gültigkeit.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 16 November 2006

Steuererklaerung in Griechenland

Unser Mitglied, Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, aus Patras, schrieb uns: “In letzter Zeit häufen sich bei mir die Fälle derjenigen, die in Griechenland Grundeigentum haben, aber nicht darüber informiert sind, daß sie hierüber in Griechenland eine Steuererklärung einreichen müssen. Deshalb hier der Hinweis: Wer Grundeigentum in Griechenland hat, ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, auch wenn die „normale“ Steuererklärung im Ausland gemacht wird oder man ansonsten nicht steuerpflichtig ist. Verfügt man in Griechenland über keine weiteren Einkünfte, auch nicht aus Mieteinnahmen aus der Immobilie, fallen in der Regel keine Steuern an. Unterläßt man die Einreichung der Steuererklärung, kann das aber die Verhängung von nicht unerheblichem Bußgeld (”prostimo“) zur Folge haben“ Informationen: T:2610-225020, F: 2610-621205, E:c.adg@web.de

Erstellt in 2 Rat / Recht am 17 Oktober 2006

Reisepässe

Griechische Reisepässe: Wie bereits im Juni Newsletter 2006 mitgeteilt, verlieren die griechischen Reisepässe, unabhängig von ihrer Laufzeit, am 31.12.2006 ihre Gültigkeit. Das gilt auch für die Reisepässe der Auslandsgriechen, die im Ausland von den zuständigen griechischen Auslandsvertretungen ausgestellt wurden.. Wie uns mitgeteilt wurde, nehmen Anträge auf Neuausstellung im Ausland die Auslandsvertretungen entgegen, um die Anträge dann an die nunmehr zuständigen Polizeistellen in Griechenland weiterzuleiten.
Deutsche Reisepässe. Die deutschen Reisepässe verlieren nicht automatisch ihre Gültigkeit, aber wenn Sie jetzt einen neuen deutschen Reisepaß beantragen, muß dieser den bekannten biometrischen Ansprüchen genügen. Einzelheiten dazu können Sie der homepage der Deutschen Botschaft Athen www.athen.diplo.de entnehmen.


Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 25 Juli 2006

Feuerbestattung in Griechenland - Stand Juni 2006

Am 1. März 2006 wurde mit parteiübergreifender Unterstützung von Abgeordneten der Nea Dimokratia, PASOK, und SYN ein Gesetz verabschiedet, welches die Feuerbestattung und die Errichtung einer Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 25 Juli 2006

Griechischer Reisepaß, griechischer Personalausweis

Die bisherigen griechischen Reisepässe verlieren unabhängig von ihrer Laufzeit am 31.12.2006 ihre Gültigkeit. Den Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses nimmt das Polizeirevier Ihres Wohnsitzes entgegen. Für diesen Antrag benötigen Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 10 Juni 2006

“Pink slips”

Wenn Sie Geld nach Griechenland einführen, um dieses in Immobilien etc. anzulegen, sollte dies auf jeden Fall auf dem Bankweg geschehen, denn bei Einreichung Ihrer jährlichen Steuererklärung in Griechenland werden Sie vom Finanzbeamten nach der Herkunft des Geldes befragt werden, wenn Sie im vorhergehenden Jahr größere Investitionen getätigt haben. Können Sie die Herkunft nicht nachweisen, wird dieser Betrag besteuert, als ob es sich um in Griechenland erworbenes Einkommen handelt. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht am 7 Mai 2006

Grundstückserwerb in Griechenland

Der objektive Wert eines Grundstückes ist der Wert, nach dem die Finanzbehörden (D.O.Y.) die Grunderwerbssteuer bemessen. Dieser Wert ergibt sich aus verschiedenen Faktoren wie Größe und Lage des Grundstücks, Alter und Zustand von Gebäuden.

Zur Zeit liegt die Grunderwerbssteuer je nach Lage und Größe des Grundstücks zwischen  ca. 9 und 11 %. Kaufen Sie also innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ein Grundstück für 1.000.000 EURO., müssen Sie zusätzlich zu den Anwalts- Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht am 7 Mai 2006

Warnung vor Kindesentführung

Immer wieder kommt es, insbesondere in binationalen Ehen, vor, daß nach Trennung, Scheitern der Ehe oder Scheidung ein Elternteil das oder die gemeinsamen Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland verbringt. Der entführende Elternteil erhofft sich dadurch in seinem Heimatland, in das er die Kinder in der Regel verbringt, eine Sorgerechtsentscheidung zu seinen Gunsten. Die Entführung hat aber meist den gegenteiligen Effekt, denn dadurch wird das (Mit-) Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt, ein eventuell bereits ergangener Sorge¬rechtsbeschluß missachtet Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht am 7 Mai 2006

Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit

Gelegentlich werden wir von unseren Lesern und Leserinnen gefragt, unter welchen Voraussetzungen die griechische Staatsbürgerschaft erworben werden kann.
Zuständig für diese Anträge ist das griechische Innenministerium. Das Verfahren zur Einbürgerung ist in den letzten Jahren in Griechenland erleichtert worden. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die griechischen Gesetze 2910/2001 und 3284/2004. Zu Beginn des Antragsverfahrens ist eine Gebühr zu entrichten, die nicht erstattet wird. Sie beträgt z.Z. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 5 April 2006

Internationaler Frauentag 2005

Am 8. März wird weltweit der Internationale Frauentag begangen. Er soll jeder Frau Denkanstöße geben, nicht nur für die allgemeine Situation der Frauen, sondern auch für die eigene Lebensplanung. Trotz aller Veränderungen in Europa in den letzten Jahrzehnten - es gilt weiterhin: Armut ist weiblich. Nach einem Bericht der Europäischen Kommission schneiden Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht am 27 März 2006