Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras: „Leider hat es in Sachen E 9 / ETAK keine Klarstellungen gegeben, die ja aufgrund des entstandenen Chaos erwartet worden waren. Auch die neue Regierung will die ETAK–Steuer beibehalten, wie man hört (entgegen den Gerüchten vor den Parlamentswahlen), so dass man nicht darum herum kommt, bei Aufforderung die E9–Formulare wie im s+a September 2009 angegeben zu korrigieren, auch wenn die Falschangaben nicht auf eigenen Fehlern oder solchen des Steuerberaters beruhen. Auch die ETAK-Bescheide müssen bezahlt werden. Dennoch ist dringend zu empfehlen, die ETAK–Bescheide vor der Zahlung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, da dort weiterhin Fehler auftreten. Beanstandungen sollten beim Finanzamt möglichst schnell nach Bekanntgabe des Bescheides vorgebracht werden, um Bußgelder (Prostimo) zu vermeiden!“
Erstellt in Allgemein, 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 16 November 2009
Weiterhin erhalten wir auch immer wieder Anfragen, auch aus der griechischen Provinz, ob es inzwischen in Griechenland ein Krematorium und damit die Möglichkeit der Einäscherung im Lande gebe. Leider ist es immer noch nicht soweit. Wir können also nach wie vor nur die bisherige Lösung vorschlagen: Wer nicht über ein Familiengrab verfügt und die makabre Ausgrabung der Gebeine drei Jahre nach der Erdbestattung vermeiden will, muss sich weiterhin mit einer Einäscherung im Ausland arrangieren. Für die deutschsprachige Gemeinde gibt es Vereinbarungen mit einem Athener Bestattungsunternehmer, der eine Einäscherung zu vernünftigen Preisen und unter würdigen Bedingungen in Deutschland durchführt: Beerdigungsinstitut Nikolaos Kyriakidis, Anapavseos 27, 116 36 Athen, T 210 9227900; M 6944302006; beziehen Sie sich beim Kontakt mit ihm auf die o.a. Vereinbarungen.
Erstellt in Allgemein, 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 16 November 2009
Zur Patientenverfügung in Griechenland schreibt uns Rechtsanwältin Nicola Emmanouil (Athen):
„Eine Patientenerfügung, in der gesetzlich geregelten Form wie in Deutschland ist im griechischen Recht derzeit nicht anerkannt. Der Patient hat aber auch in Griechenland das Recht, eine Therapie abzulehnen, so dass der Arzt von jeglicher medizinischen Maßnahme abzusehen hat, wenn der Patient dieser vorher nicht zugestimmt hat. Für den Fall, dass der Patient dazu nicht in der Lage ist, müssen der Betreuer oder die nächsten Angehörigen zustimmen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Patient sich in einem Stadium befindet, in dem ein Heilungserfolg nicht mehr zu erwarten ist, so dass er hier weitere lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann (Art. 12 und 29 der ärztlichen Berufsordnung - Gesetz 3418/2005). Der Arzt ist somit verpflichtet, soweit überhaupt möglich, eine genaue Einschätzung der medizinischen Lage für den konkreten Fall vorzunehmen und alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren zu erwartende Ergebnisse vorzulegen, so dass der Patient bzw. dessen Angehörige im konkreten Fall eine Entscheidung treffen können (z.B. Abbruch der lebensverlängernden Maßnahmen). Im Fall, dass der Patient sich dazu nicht mehr äußern kann, wird auch der Wille des Patienten berücksichtigt, den dieser gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt geäußert hat, als er noch dazu in der Lage war. Es ist somit hilfreich, diese Wünsche vorher schriftlich zu fixieren, z.B. auch in der Form einer notariellen Vollmacht (sog. ιατρικό πληρεξούσιο), wo auch die Person oder die Personen bestimmt werden, die im Ernstfall anstelle des Patienten entscheiden sollen. Allerdings ist diese schriftliche Festlegung nicht bindend, sie wird zwar mit berücksichtigt, aber es muss je nach Einzelfall entschieden werden, inwieweit dies zu geschehen hat.” Für Alleinstehende empfiehlt es sich, auch Vorsorge für eine Wohnungsauflösung zu treffen; dazu sollte ebenfalls durch eine notarielle Urkunde eine Person des Vertrauens bestellt werden.
Erstellt in Allgemein, 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 16 November 2009
Der Monat November bringt mit den Gedenkanlässen Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag die eigene Endlichkeit ins Bewusstsein. Mitglieder baten uns, in dieser Ausgabe von s+a zum aktuellen Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Stellung zu nehmen.
Seit Sommer 2009 ist in Deutschland die Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Bisher gab es in diesem Bereich zwar gewisse von der Rechtsprechung geschaffene Leitlinien. Trotzdem kam es sehr häufig zu Situationen, in denen die beteiligten Ärzte, Angehörigen und Betreuer unsicher waren, ob der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen tatsächlich vorgenommen werden durfte und ob der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille gegebenenfalls auch gegen die Empfehlung des Arztes durchgesetzt werden konnte. Die wichtigsten Regelungen sind wie folgt:
1. Patientenverfügungen sind zukünftig nur dann wirksam, wenn sie schriftlich verfasst und von der ausstellenden Person eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht zwingend vorgeschrieben). Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
2. Wenn der Betroffene keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern kann, sind Betreuer und Bevollmächtigte an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen allerdings prüfen, ob die Festlegungen in der Verfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
3. Es gibt keine Begrenzung des Patientenwillens kraft Gesetzes. Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Beteiligung des Vormund-schaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, ist bezüglich schwerwiegender Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen.
Das Gesetz enthält keine genauen Maßgaben zum Inhalt einer Verfügung, da die Lebenssituationen und die Vorstellungen Betroffener vielfältig sind und sich daraus ein gesetzliches Muster nicht anbietet. Nach wie vor bleibt es wichtig, sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung Zeit zu nehmen und sich genau mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, so dass mit der Patientenverfügung begleitend auch eine Vorsorgevollmacht verfasst werden kann.
Hilfreiche Informationen zur Patientenverfügung und Bausteine, um eine solche für sich selbst zusammenzustellen, finden Sie im Internet unter
http://www.bmj.bund.de/enid/1f8c4f075ca3829722c55363aebab669,33d0e45f7472636964092d0933303334/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html, sowie ein Formular für die Vorsorgevollmacht unter dem Link http://www.bmj.bund.de/media/archive/953.pdf
Erstellt in Allgemein, 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 16 November 2009
E9 und ETAK (Eniaio Telos AKinitis Periousias = Einheitsabgabe für Immobilien): Episode 3 des Fortsetzungs“romans“. Rechtsanwältin auf dem Graben, Patras, schreibt uns dazu: „Weiterhin gibt es keine Klarheit bei E9 und ETAK. Laut Gesetz dürfen keine Grundstücksübertragungsverträge mehr abgeschlossen werden, wenn nicht eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt wird, dass die ETAK–Steuer für die letzten zwei Jahre bezahlt worden ist. Nach einer neuen Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums gilt diese Regelung für Verträge ab dem 1.1.2010. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 26 Oktober 2009
A.M.K.A. zur Erinnerung: Die neue griechische Sozialversicherungsnummer A.M.K.A. ist, wenn nicht erneut eine Fristverlängerung erfolgt, ab 1.10.2009 Pflicht für alle Bürger, auch für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Griechenland. Informationen zu den erforderlichen Dokumenten, um die A.M.K.A. zu beantragen, siehe www.dkiz.gr.
Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 5 Oktober 2009
Anfang Juli 2009 schickten wir Ihnen eine Eilmeldung unseres Mitglieds Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras (kanzlei@rechtingriechenland.eu), die aufgrund des Rats erfahrener Steuerfachleute empfahl, auf die vom griechischen Wirtschafts- und Finanzministerium massenhaft an Grundstückseigentümer verschickten Aufforderungs-Schreiben zur Korrektur der E9-Formulare für die Jahre 2005 – 2008 vorerst nicht zu reagieren, da ein neues Rundschreiben des Ministeriums zu der Thematik herauskommen soll.
Rechtsanwältin auf dem Graben schreibt jetzt dazu: Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Erstellt in 2 Rat / Recht am 24 September 2009
Hilfreich für den Weg durch das Labyrinth der griechischen Verwaltung ist das Bürgertelefon 1500. Es ist täglich rund um die Uhr erreichbar und gilt für ganz Griechenland. Mangelnde griechische Sprachkenntnisse sind kein Hinderungsgrund, um anzurufen – Auskünfte werden auch in englischer, französischer, albanischer, russischer, arabischer und bulgarischer Sprache erteilt.
Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 1 Juli 2009
Kennen Sie A.M.K.A.? Es ist die neue griechische Sozialversicherungsnummer (Arithmos Mitroou Koinonikis Asphalisis), die die alten Registernummern ersetzt. Ab 1. Juli 2009 ist jeder verpflichtet, eine AMKA vorzuweisen. Wenn Ihre Kasse oder Ihr Arbeitgeber diese für Sie noch nicht besorgt hat, können Sie sie in den Bürgerbüros (KEP) oder in den A.M.K.A.Büros beantragen. Auskünfte, auch darüber, ob Sie vielleicht diese neue Nummer schon haben, gibt die Website www.amka.gr. Sie können sich auch unter der Telefonnummer 11131 erkundigen; es scheint noch bis Ende Juni möglich zu sein, eine A.M.K.A zu erwerben.
Für den Antrag benötigen Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 1 Juli 2009
Weltweit wird auch in diesem Jahr am Sonntag, 8. März, der Internationale Frauentag gefeiert. Er wird begangen als ein Tag der Solidarität für bessere und gleiche Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen. Erstmalig im Jahre 1911 von Clara Zetkin im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen initiiert, blickt der Internationale Frauentag auf eine lange Tradition zurück. Wie schon häufig erläutert: Nehmen Sie diesen Tag als Frau zum Anlass, um über Ihre eigene Altersversorgung nachzudenken! Altersarmut ist ein typisch weibliches Problem, wie sich auch aus den entsprechenden Berichten der Europäischen Union ergibt. Für Griechenland ist dieses Problem besonders dringlich, weil es im Falle des Scheiterns einer Ehe keinen Versorgungsausgleich gibt. Gerade junge Frauen sollten, wenn sie wegen der Kinderpause oder der geringen Möglichkeiten einer normalen Berufsausübung im Ausland nicht rentenversichert sind, sich informieren, welche privaten Ausgleichsmöglichkeiten z.B. durch private Versicherungen angeboten werden.
Erstellt in 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 30 März 2009
Eine Adresse für Frauen in Not erhielten wir von einer unserer Kontaktpersonen aus der Präfektur Magnesia: “Mailadresse: arsisvol@hol.gr, auch steht eine Psychologin unter der Handy-Nr. 6972847933 zur Verfügung. Die Sekretärin spricht Deutsch!“ Eine wichtige Anlaufstelle für Frauen und Kinder im Gebiet Magnesia, die sich nicht mehr selbst zu helfen wissen, auch wenn derzeit wegen gekürzter Geldmittel die Möglichkeiten der Beratung und des Schutzes eingeschränkt sind.
Erstellt in 2 Rat / Recht, Wo finde ich was am 16 März 2009
Wir bedanken uns bei unserem Mitglied, Rechtsanwältin Nicola A. Emmanouil, Athen, für die folgenden Ausführungen zum griechischen Ehe- und Familienrecht:
Durch das Gesetz 3719/2008, das am 26.11.2008 in Kraft getreten ist, hat das griechische Familienrecht einige einschneidende Änderungen erfahren. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen:
Lebenspartnerschaften: In Art. 1-13 des oben genannten Gesetzes wird heterosexuellen Paaren nunmehr die Möglichkeit gegeben, ihre Lebensgemeinschaft in einem notariellen Vertrag (simfono symviosis) festzulegen, der dann in die entsprechend dafür vorgesehenen Register des Standesamtes eintragen wird. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Erstellt in 2 Rat / Recht am 1 März 2009
Ehe als Versorgungsinstitut? Das gilt kaum noch – auch nicht in Griechenland! Jetzt zum Jahresbeginn werden viele gute Vorsätze gefasst. Es sollte dabei auch der sein, dass frau sich ernsthaft um ihre eigene Altersvorsorge kümmern wird. Egal, ob es sich um eine gesetzliche Versicherung, z.B. IKA, OGA, handelt oder um eine private Kapitalversicherung, in die monatlich ein bestimmter Betrag eingezahlt wird. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Betreiben Sie keine Vogel-Strauß-Politik, verdrängen Sie nicht das Problem! Jahrelang im Betrieb des Ehemannes unversichert mit zu arbeiten ist unverantwortlich, nicht nur seitens der Ehefrau. Altersarmut ist weiblich! Wenn Sie in jungen Jahren anfangen, für Ihr Alter vorzusorgen, sind z.B. die monatlichen Beiträge bei der privaten Altersvorsorge im Regelfall noch erschwinglich. Eine eigenständige Altersversorgung ist auch deshalb so wichtig, weil es in Griechenland im Fall des Scheiterns einer Ehe keinen Versorgungsausgleich gibt und nach dem seit November 2008 geltenden Eherecht bereits nach zweijähriger (bislang waren es vier Jahre) Trennung die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt werden kann.
Erstellt in 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 2 Februar 2009
Eine Novelle des Familienrechts legalisiert Doppelnamen. Rechtsanwältin Nicola A. Emmanouil Athen verdanken wir die Information, dass durch Gesetz vom 22. 11. 2008 das griechische Ehe-und Familienrecht geändert worden ist. Rechtsanwältin Nicola A. Emmanouil wird diese Änderungen im Februar s+a zusammenhängend vorstellen. Vorab aber schon hier: Die Vorschrift 1388 des Griechischen Zivilgesetzbuches ist erweitert worden. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Erstellt in 2 Rat / Recht am 2 Februar 2009
Als wir die Pressemitteilung der Deutschen Botschaft über die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung zur Krisenvorsorge am 02.12.2008 erhielten, dachten wir nicht, dass diese Meldung hier in Griechenland für uns wichtig sein könnte. Die Ereignisse seit dem 6. Dezember belehrten uns eines Besseren. Darum im folgenden die Einzelheiten: ELEFAND - Freiwillige Registrierung von Auslandsdeutschen zur Krisenvorsorge jetzt online möglich. Es gibt kein Meldesystem für im Ausland lebende Deutsche. Um angemessen und schnell auf Krisen reagieren zu können, ist es für die deutschen Auslandsvertretungen jedoch hilfreich zu wissen, wie viele Deutsche im Amtsbezirk leben und wie man diese im Notfall erreichen kann. Daher gibt es für deutsche Staatsangehörige ab sofort die Möglichkeit, Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Erstellt in 2 Rat / Recht am 2 Februar 2009
Unser Mitglied Christel Schneider-Andrikopoulos schreibt uns:
„Presseberichten hier und in Deutschland zufolge soll es noch im Laufe des Jahres 2008 möglich sein, Einäscherungen in Griechenland durchzuführen. Z.B. trug in der WAZ ein Artikel die Überschrift “Griechenland beendet Leichentourismus”. Wir sind diesen Meldungen nachgegangen und haben uns mit Frau Ch. Chalkia, der Vorsitzenden des Vereins “Freunde der Feuerbestattung” in Verbindung gesetzt. Frau Chalkia teilte uns mit, dass das oberste Verwaltungsgericht die Präsidialverordnung bestätigt hat, die die Errichtung einer Feuerbestattungsanlage in Griechenland ermöglicht. Damit ist ein entscheidender Schritt getan. Nun sollen die betroffenen Ministerien (Innen-, Gesundheits- und Umweltministerium) eine Arbeitsgruppe bilden, die die Bestimmungen für den Bau und Betrieb einer solchen Anlage festlegt. Da es diese Bestimmungen bereits in Deutschland und anderen Ländern Europas gibt, ist zu hoffen, dass man sich schnell einigen wird. Wir werden über Neuigkeiten berichten. Bis dahin gilt für uns die Möglichkeit, über einen Athener Beerdigungsunternehmer eine Einäscherung zu vernünftigen Preisen und unter würdigen Bedingungen in Deutschland durchführen zu lassen“.
Erstellt in 2 Rat / Recht, 5 Griechischer Alltag am 31 Oktober 2008
Jeden Monat bietet das DKIZ die Möglichkeit rechtlicher und psychologischer Beratung. Die Rechtsanwältin Frau Emmanouil hat immer gut zu tun mit Fragen zu Rente, Scheidung, Erbschaft. Der Service der psychologischen Beratung wird nicht so stark in Anspruch genommen. Man könnte meinen, es gäbe keinen Bedarf. Dies ist nach unserer Erfahrung aber nicht der Fall. Vielmehr scheint es, als sei der Gang zur psychologischen Beratung eher mit Scham besetzt, oder die rechtlichen Themen scheinen uns wichtiger. Aber auch die rechtlichen Themen haben eine psychologische Seite: Jede Scheidung bringt viel Unsicherheit, Angst und Ärger mit sich; der Beginn des Rentenalters ist oft kein einfacher Schritt. Wer einer psychologischen Beratung bedarf, muss nicht unbedingt zum Infotreff erscheinen. Es sind auch telefonische Beratungstermine möglich sowie ein Treffen zu einer anderen Zeit bzw. anderswo, unter Einhaltung der Bedingungen des DKIZ (30minütige Dauer, für Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder werden um eine Spende gebeten). Anmeldung wie immer unter 6979688589.
Erstellt in 2 Rat / Recht, Wo finde ich was am 31 Oktober 2008
Unserer Kontaktfrau für den Peloponnes Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras, (kanzlei@rechtingriechenland.eu) verdanken wir die folgenden Informationen.
„Derzeit wird viel über das Ktimatologio gesprochen, und die Verunsicherung ist groß. Deshalb hier noch einige klärende Worte dazu: In der jetzigen Phase müssen hauptsächlich Grundstücke im Großraum Athen und in Thessaloniki angemeldet werden. Unter dem Link http://www.ktimatologio.gr/pdf/YpoKtimatogr.pdf können Sie sehen, ob Ihr Gebiet auch betroffen ist, und Sie bis zum 30. September (verlängert bis zum 31.10.2008)bzw. Ende des Jahres, wenn Sie im Ausland leben, Ihr Grundstücksrecht anmelden müssen. Wenn Sie konkret wissen möchten, wann zu erwarten ist, dass ein bestimmter Bereich erfasst wird oder ob Ihr Grundstück zu den Gebieten zählt, die schon eingegliedert wurden, können Sie eine E-mail an ktimagen@ktimatologio.gr senden bzw. noch besser die Suchmaske auf der Internetseite www.ktimatologio.gr - Sie finden Sie unter „Επικοινωνία“ auf der linken Spalte - ausfüllen. Man erhält sehr zügig und freundlich eine Antwort. Die Internetseite des Ktimatologio stellt generell sehr viele Information bereit. Ein großes Manko allerdings ist, dass lediglich die Startseite in englischer Sprache angezeigt werden kann. Auf der Internetseite kann man sich auch die für die Anmeldung erforderlichen Antragsformulare ausdrucken. So wie der Antrag per Internet eingereicht werden kann, können auch die Gebühren über fast alle Banken per Internetbanking bezahlt werden. Damit haben Sie auch keine Schwierigkeiten, Ihre Anmeldung aus dem Ausland vorzunehmen - vorausgesetzt, Sie haben die erforderlichen Urkunden, die Ihr Grundstücksrecht beweisen. Diese müssen per Post eingesandt werden, wenn nicht die gesamte Anmeldung persönlich beim entsprechenden Büro erfolgt. Bitte beachten Sie, dass JEDES Recht an einem Grundstück angemeldet werden muss. Dazu gehören alle Rechte, die vorher beim „υποθηκοφυλακείο“ eingetragen werden mussten, z.B. (um nur die häufigsten zu nennen) auch Nießbrauchs- und Wohnungsrechte sowie Hypotheken, aber auch Wegerechte. Das heißt, wenn Sie ein Grundstück haben, das keinen Zugang zu einer Straße hat und deshalb auf dem Grundstück des Nachbarn ein Wegerecht eingeräumt bekommen haben, müssen Sie auch dieses Wegerecht AM GRUNDSTÜCK DES NACHBARN anmelden. Sie reichen also ein Extra-Formular beim Ktimatologio ein, in dem Sie das Grundstück des Nachbarn bezeichnen. Zur Beruhigung: Es führt nicht sofort zu einem Rechtsverlust, wenn Sie die Anmeldung Ihres Grundstückes versäumt haben (z.B. wenn die Gegend, in der sich Ihr Grundstück befindet, schon längst ins Ktimatologio eingegliedert worden ist). In diesem Fall wird als Eigentümer des Grundstücks zunächst „Unbekannt“ eingetragen. Dann haben Sie immer noch acht bzw. wenn Sie im Ausland leben zehn Jahre Zeit, gerichtlich gegen diese unrichtige Eintragung vorzugehen. Allerdings ist das Verfahren zeitraubend und kostenintensiv, wenn auch grundsätzlich unproblematisch. Erst wenn Sie auch diese Frist versäumen, wird Ihr Grundstücksrecht der öffentlichen Hand zugeschrieben.“
Erstellt in 2 Rat / Recht am 23 September 2008
Unser Mitglied Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras, weist darauf hin, dass Sie, auch wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung grundsätzlich im Ausland einreichen, in Griechenland ebenso zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, insofern Sie hier über eine Immobilie verfügen. Die Frist endet im Mai, vorausgesetzt Sie beziehen hier keine weiteren Einkünfte. Ausgefüllt werden müssen die Formulare E1 und ggf. E2. Haben sich im Jahr 2007 Änderungen bezüglich der Rechte an Ihren Immobilien ergeben (z.B. Verkauf, Kauf, Schenkung), müssen Sie das Formular E9 ausfüllen. Die Steuererklärung ist bei dem für Steuerausländer (”katoikoi exoterikou”) zuständigen Finanzamt Ihres griechischen Wohnorts einzureichen. Auch wenn keine Steuern fällig werden, kann das Unterlassen des Einreichens der Steuererklärung zu unliebsamen Komplikationen führen, etwa Strafgeld (prostimo) in nicht unerheblicher Höhe und Schwierigkeiten, wenn Sie die Immobilie übertragen wollen!
Erstellt in 2 Rat / Recht am 28 Juni 2008
Die englischsprachige Wochenzeitung ATHENS NEWS feierte am 14. Januar 2008 mit einem repräsentativen Empfang im Megaron Mousikis ihr Jubiläum. In würdiger Form wurde des Gründers und langjährigen Herausgebers der ATHENS NEWS Jannis Horn gedacht. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch das von der „ATHENS NEWS“ herausgegebene englischsprachige Buch „Surviving Greek Bureaucracy” vorgestellt. Dieses handliche Taschenbuch kann uneingeschränkt allen Neuankömmlingen in Griechenland und Auslandsgriechen empfohlen werden. Es ist ein zuverlässiger Führer durch das Gestrüpp der griechischen Bürokratie. Wehrdienst, Steuerpflicht, Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Rente, Führerschein, Verbraucherrechte, Eheschließung, Geburt, Scheidung, Sorgerecht, Bestattung….. es gibt kaum ein Thema im Umkreis der griechischen Verwaltung, das nicht kurz und bündig behandelt wird, wobei jeweils auch aufgeführt ist, welche Unterlagen im einzelnen erforderlich sind und wie die Adresse der zuständigen Behörde lautet. Das Versprechen im Klappentext, „ein Führer von der Wiege bis zur Bahre zu sein“, ist nicht übertrieben. (ISBN 978-960-89200-4-0)
Erstellt in 2 Rat / Recht, Empfohlen wird am 28 Juni 2008