DKIZ

Deutsches Kontakt- und Informationszentrum in Griechenland

4 Gesundheit - Rente

Hilfsfonds für Frauen

Um auch sozial schwachen deutschsprachigen Frauen ein Leben im „Haus Koroneos“ zu ermöglichen, hat das Deutsche Kontakt- und Informationszentrum beschlossen,  den Grundstein für einen Hilfsfonds zu legen und für diesen Zweck  5.000 Euro zu spenden. Die Spende ist am 15. Juni 2010 beim Sommerfest des Hauses Koroneos mit der nachstehenden Ansprache von Vera Dimopoulos-Vosikis ueberreicht worden:

„Wir Frauen vom Deutschen Kontakt- und Informationszentrum sind glücklich, dass unser langjähriger Traum Wirklichkeit geworden ist: Es gibt das deutschsprachige Altersheim in Athen.Unser Dank gilt Pfarrer Henning, der mit seinem Gemeindekirchenrat, dafür Sorge getragen hat, dass seit dem 01.April dieses Jahres das Haus Koroneos selbständig ist, getragen vom Diakonieverein der Evangelischen Kirche. Nun gilt es Solidarität zu zeigen. Um auch sozial schwachen Frauen, ein Leben im Haus Koroneos zu ermöglichen, wollen wir einen Hilfsfonds gründen, aus dem Zuschüsse zu den Heimkosten gegeben werden können.
Die Frauen des Deutschen Kontakt- und Informationszentrums haben deshalb in der Hauptversammlung am 17.04.2010 einstimmig beschlossen, 5.000 Euro als ersten Grundstein für diesen Fonds zu spenden. Wir sind zuversichtlich, dass dieser Fonds alsbald wachsen wird – durch Spenden aus dankerfüllten Anlässen wie z. B. runden Geburtstagen, Jubiläen, traurigen wie Tod und Jahresgedächtnissen und generell aus Vermächtnissen. Wir sind sehr zuversichtlich, weil ja überhaupt das ganze Haus Koroneos durch privates Engagement zustande gekommen ist.“

 

Es gibt auch schon ein Konto, auf das Spenden für diesen Hilfsfonds eingezahlt werden können, nämlich bei der ALPHA BANK (Zweigstelle: 0353, Ippokratous 86, 114 72 ATHEN, Tel.0030  210 363 9377). Kontoinhaber: Evangelikos Syllogos Anthropistikis Agogis, Kontonummer: 353002002003887,  Stichwort: Hilfsfonds, IBAN: GR4301403530 353002002003887, BIC: CRBAGRAA



Erstellt in 4 Gesundheit - Rente am 30 Juli 2010

Deutsch-Griechisches Alten- und Pflegeheim in Athen

Im Jahre 2006 wurde das deutsch-griechische Alten- und Pflegeheim „Haus Koroneos“ in Athen eingeweiht. Seit dem 1. April 2010 wird es betrieben vom Diakonieverein der Evangelischen Kirche deutscher Sprache Athen.Das Haus verfügt über 6 Stockwerke und ein Kellergeschoß. Die oberen zwei Etagen sind für Selbstversorger (betreutes Wohnen und Gesundheitsversorgung), weitere drei Stockwerke bieten in Einzel- und Doppelbettzimmern mehr als 30 Plätze für ältere Menschen mit Pflegebedarf (Pflegeversorgung, Lang- und Kurzzeitpflege).

Das Projekt ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. 

Das Haus Koroneos liegt im Zentrum von Athen, 400 m von der Metro-Station Ambelokipi entfernt, zahlreiche Bus- und Trolley-Haltestellen sind in unmittelbarer Nähe. Kontakt: Haus Koroneos, P. Kyriakou 7 &
A. Tsocha, GR-115 21 Athen, T +30 210 6444869, F +30 210 6444837, E-Mail:  verwaltung@hauskoroneos.gr. 

 


Erstellt in 4 Gesundheit - Rente, Wo finde ich was am 25 Mai 2010

„Schweinegrippe“ und Prävention

Ob Sie sich und Ihre Angehörigen gegen die Schweinegrippe impfen lassen, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Unabhängig von dieser Entscheidung können Sie aber auch prophylaktisch etwas tun, um der Gefahr einer Ansteckung vorzubeugen: Allgemein wird das häufige Händewaschen empfohlen. Darüber hinaus sollten Sie strikt darauf achten, mit Ihren Händen nicht das Gesicht zu berühren, denn die Viren finden Zugang zu Ihrem Körper über Nasen- und Mundöffnung. Dreimal täglich Gurgeln mit warmem Salzwasser und einmal tägliche gründliche Reinigung der Nasenöffnung -ebenfalls mit warmem Salzwasser- sorgen für eine heilsame Desinfektion. Ausreichendes Trinken warmer Flüssigkeiten hilft, schon eingedrungene Viren aus der Kehle zu spülen und unterstützt die körpereigene Abwehr. Und dass in Winter- und Erkältungszeiten eine gute Versorgung mit Vitamin C notwendig ist, ist sowieso bekannt und in der Hochsaison der Zitrusfrüchte auch kein Problem.

Erstellt in Allgemein, 4 Gesundheit - Rente am 4 Dezember 2009

Patientenverfügung

Zur Patientenverfügung in Griechenland schreibt uns Rechtsanwältin Nicola Emmanouil (Athen):
„Eine Patientenerfügung, in der gesetzlich geregelten Form wie in Deutschland ist im griechischen Recht derzeit nicht anerkannt. Der Patient hat aber auch in  Griechenland das Recht, eine Therapie abzulehnen, so dass der Arzt von jeglicher medizinischen Maßnahme abzusehen hat, wenn der Patient dieser vorher nicht zugestimmt hat. Für den Fall, dass der Patient dazu nicht in der Lage ist, müssen der Betreuer oder die nächsten Angehörigen zustimmen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Patient sich in einem Stadium befindet, in dem ein Heilungserfolg nicht mehr zu erwarten ist, so dass er hier weitere lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann (Art. 12 und 29 der ärztlichen Berufsordnung - Gesetz 3418/2005). Der Arzt ist somit verpflichtet, soweit überhaupt möglich, eine genaue Einschätzung der medizinischen Lage für den konkreten Fall vorzunehmen und alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren zu erwartende Ergebnisse vorzulegen, so dass der Patient bzw. dessen Angehörige im konkreten Fall eine Entscheidung treffen können (z.B. Abbruch der lebensverlängernden Maßnahmen). Im Fall, dass der Patient sich dazu nicht mehr äußern kann, wird auch der Wille des Patienten berücksichtigt, den dieser gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt geäußert hat, als er noch dazu in der Lage war. Es ist somit hilfreich, diese Wünsche vorher schriftlich zu fixieren, z.B. auch in der Form einer notariellen Vollmacht (sog. ιατρικό πληρεξούσιο), wo auch die Person oder die Personen bestimmt werden, die im Ernstfall anstelle des Patienten entscheiden sollen. Allerdings ist diese schriftliche Festlegung nicht bindend, sie wird zwar mit berücksichtigt, aber es muss je nach Einzelfall entschieden werden, inwieweit dies zu geschehen hat.” Für Alleinstehende empfiehlt es sich, auch Vorsorge für eine Wohnungsauflösung zu treffen; dazu sollte ebenfalls durch eine notarielle Urkunde eine Person des Vertrauens bestellt werden.

Erstellt in Allgemein, 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 16 November 2009

Weit weg und doch so nah – Thema „Patientenverfügung“

Der Monat November bringt mit den Gedenkanlässen Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag die eigene Endlichkeit ins Bewusstsein. Mitglieder baten uns, in dieser Ausgabe von s+a zum aktuellen Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Stellung zu nehmen.
Seit Sommer 2009 ist in Deutschland die Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Bisher gab es in diesem Bereich zwar gewisse von der Rechtsprechung geschaffene Leitlinien. Trotzdem kam es sehr häufig zu Situationen, in denen die beteiligten Ärzte, Angehörigen und Betreuer unsicher waren, ob der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen tatsächlich vorgenommen werden durfte und ob der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille gegebenenfalls auch gegen die Empfehlung des Arztes durchgesetzt werden konnte. Die wichtigsten Regelungen sind wie folgt:     
1. Patientenverfügungen sind zukünftig nur dann wirksam, wenn sie schriftlich verfasst und von der ausstellenden Person eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht zwingend vorgeschrieben). Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
2. Wenn der Betroffene keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern kann, sind Betreuer und Bevollmächtigte an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen allerdings prüfen, ob die Festlegungen in der Verfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
3. Es gibt keine Begrenzung des Patientenwillens kraft Gesetzes. Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Beteiligung des Vormund-schaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, ist bezüglich schwerwiegender Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen.
Das Gesetz enthält keine genauen Maßgaben zum Inhalt einer Verfügung, da die Lebenssituationen und die Vorstellungen Betroffener vielfältig sind und sich daraus ein gesetzliches Muster nicht anbietet. Nach wie vor bleibt es wichtig, sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung Zeit zu nehmen und sich genau mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, so dass mit der Patientenverfügung begleitend auch eine Vorsorgevollmacht verfasst werden kann.
Hilfreiche Informationen zur Patientenverfügung und Bausteine, um eine solche für sich selbst zusammenzustellen, finden Sie im Internet unter
http://www.bmj.bund.de/enid/1f8c4f075ca3829722c55363aebab669,33d0e45f7472636964092d0933303334/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html, sowie ein Formular für die Vorsorgevollmacht unter dem Link http://www.bmj.bund.de/media/archive/953.pdf

Erstellt in Allgemein, 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 16 November 2009

Renten-Beratungstage

Die Deutsche Rentenversicherung führt regelmäßig in Griechenland Internationale Renten-Beratungs-Tage durch.
Informationen dazu über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Berlin
(www.deutsche-rentenversicherung.de, Rubrik: Internationale Beratungstage), bei der Botschaft der BR Deutschland Athen, T 0030 210 7285111 bzw. dem Generalkonsulat in Thessaloniki,
T 0030 2310 -251120, 251130

Erstellt in 4 Gesundheit - Rente, Wo finde ich was am 5 Oktober 2009

Neues vom „Haus Koroneos“

Birgit Lewer, Mitarbeiterin im deutschsprachigen Alten- und Pflegeheim „Haus Koroneos“, schreibt uns: “Die Arbeit im und um das Haus Koroneos schreitet weiterhin tatkräftig voran. Man sollte meinen, nach über zweijährigem Bestehen ist der Aufbau des Hauses eigentlich beendet. Der wichtigste Bereich, die Pflege der Bewohner, befindet sich tatsächlich auf einem sehr guten Niveau. Es gibt ein gutes und fürsorgliches Team; medizinisch-technisch sind wir für alle Bedürfnisse ausgerüstet. Was jetzt noch fehlt, ist der Ausbau der ehrenamtlichen Tätigkeit. Wir benötigen nach wie vor interessierte Menschen, die den Bewohnern Beschäftigungsangebote machen, z.B. in den Bereichen Musik/Singen (griechisches Liedergut ist Voraussetzung), Basteln, Vorlesen, leichtes Backen und Kochen.
Momentan suchen wir darüber hinaus Menschen, die uns vier Mal im Jahr helfen, die drei Wohnbereiche jahreszeitlich zu gestalten. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 4 Gesundheit - Rente, Angebote-Gesuche am 9 Juli 2009

25 Jahre “Ergastiri”

Das „Ergastiri“ feierte 2009 sein 25jähriges Bestehen. 1978 gründete eine Elterninitiative diesen Verein, um geistig Behinderten ab 18 Jahren eine Ausbildungsmöglichkeit zu geben. Z.Zt. bestehen folgende Werkstätten: Weberei, Näherei, Batik, Töpferei, Ikonenmalerei, Modeschmuck, eine kleine Apparaturmontage, Bäckerei und Catering. Alle Abteilungen stehen unter professioneller Leitung. Die Arbeitszeiten von 09.00–15.00 h werden unterbrochen durch Gymnastik, Schwimmen. Außerdem gibt es psychologische Gruppen- und Einzeltherapie und die psychologische Betreuung der betroffenen Familien. Das ehrgeizige Zukunftsprojekt des Vereins, der Bau von 9 Einzelhäusern für je 9 Bewohner, um dem größten Problem der Eltern zu begegnen, nämlich die Zukunft ihrer Kinder nach dem eigenen Ableben zu sichern, ist bereits teilweise verwirklicht worden. Das erste „Ergastiri-Wohnhaus“ ist bereits in Betrieb, Haus No.2 und No.3 befinden sich im Bau. Das DKIZ unterstützt seit Jahren mit Hilfe unserer ehrenamtlich tätigen Frauen das „Ergastiri“, wie z.B. die alljährliche große Fundraising-Veranstaltung im Frühjhar. Auskünfte in griechischer Sprache: „To Ergastiri“, Agiou Orous 46, 133 41 Ano Liossia, T. 210 2484541-3, F. 210 2484540, E-mail: ergastiri@forthnet.gr, www.ergastiri.org, Auskünfte in deutscher Sprache: Barbara Petradakis, T. 210 6819849. M. 6977602345.

Erstellt in 5 Griechischer Alltag, 6 Europäisches Netzwerk, 4 Gesundheit - Rente am 6 April 2009

Internationaler Frauentag 2009

Weltweit wird auch in diesem Jahr am Sonntag, 8. März, der Internationale Frauentag gefeiert. Er wird begangen als ein Tag der Solidarität für bessere und gleiche Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen. Erstmalig im Jahre 1911 von Clara Zetkin im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen initiiert, blickt der Internationale Frauentag auf eine lange Tradition zurück. Wie schon häufig erläutert: Nehmen Sie diesen Tag als Frau zum Anlass, um über Ihre eigene Altersversorgung nachzudenken! Altersarmut ist ein typisch weibliches Problem, wie sich auch aus den entsprechenden Berichten der Europäischen Union ergibt. Für Griechenland ist dieses Problem besonders dringlich, weil es im Falle des Scheiterns einer Ehe keinen Versorgungsausgleich gibt. Gerade junge Frauen sollten, wenn sie wegen der Kinderpause oder der geringen Möglichkeiten einer normalen Berufsausübung im Ausland nicht rentenversichert sind, sich informieren, welche privaten Ausgleichsmöglichkeiten z.B. durch private Versicherungen angeboten werden.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 30 März 2009

Gute Vorsätze für 2009

Ehe als Versorgungsinstitut? Das gilt kaum noch – auch nicht in Griechenland! Jetzt zum Jahresbeginn werden viele gute Vorsätze gefasst. Es sollte dabei auch der sein, dass frau sich ernsthaft um ihre eigene Altersvorsorge kümmern wird. Egal, ob es sich um eine gesetzliche Versicherung, z.B. IKA, OGA, handelt oder um eine private Kapitalversicherung, in die monatlich ein bestimmter Betrag eingezahlt wird. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Betreiben Sie keine Vogel-Strauß-Politik, verdrängen Sie nicht das Problem! Jahrelang im Betrieb des Ehemannes unversichert mit zu arbeiten ist unverantwortlich, nicht nur seitens der Ehefrau. Altersarmut ist weiblich! Wenn Sie in jungen Jahren anfangen, für Ihr Alter vorzusorgen, sind z.B. die monatlichen Beiträge bei der privaten Altersvorsorge im Regelfall noch erschwinglich. Eine eigenständige Altersversorgung ist auch deshalb so wichtig, weil es in Griechenland im Fall des Scheiterns einer Ehe keinen Versorgungsausgleich gibt und nach dem seit November 2008 geltenden Eherecht bereits nach zweijähriger (bislang waren es vier Jahre) Trennung die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt werden kann.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 2 Februar 2009

Netzwerkarbeit

Seit Jahren arbeitet das DKIZ mit dem ERGASTIRI, einer modernen Einrichtung für behinderte Jugendliche zusammen. Am 3. Dez. 2008, fand beim ΣΥΛΛΟΓΟΣ ΓΟΝΕΩΝ ΚΗΔΕΜΟΝΩΝ ΚΑΙ ΦΙΛΩΝ ΑΤΟΜΩΝ ΜΕ ΕΙΔΙΚΕΣ ΑΝΑΓΚΕΣ “ΤΟ ΕΡΓΑΣΤΗΡΙ” in Ano Liossia die Grundsteinlegung für 2 neue Wohnhäuser für die Behinderten - unmittelbar neben den schon vorhandenen Gebäuden - statt.
Die Grundsteinlegung auf dem zukünftigen Grundstück für die beiden neuen Häuser begann unter sehr zahlreicher Beteiligung. Viele der Behinderten nahmen daran teil, meist begleitet durch ihre Eltern oder durch Pflegepersonal. Eine Musikkapelle des Dimos Ano Liossia eröffnete die folgenden Ansprachen. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 5 Griechischer Alltag, 6 Europäisches Netzwerk, 4 Gesundheit - Rente am 2 Februar 2009

Freie Arztwahl in der EU

Die medizinische Versorgung in der Europäischen Union soll vereinfacht werden. Die Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou stellte der Kommission einen Gesetzentwurf vor, nach dem ambulante Behandlungen im Ausland künftig ohne Wenn und Aber (also nicht nur in Notfällen, oder mit vorheriger Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse) von der jeweiligen Krankenkasse erstattet werden müssen. Anders ist es diesem Gesetzentwurf zufolge bei Operationen mit Krankenhausaufenthalt. Diese müssen weiterhin, wenn sie nicht ein Notfall sind, vorher genehmigt werden. Fundstelle: www.tagesschau.de vom 02.07.2008. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.

Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente am 23 September 2008

Sommerzeit – Reisezeit

Bevor Sie eine Auslandsreise antreten, denken Sie bitte auch an unangenehme Eventualitäten, z.B. eine plötzliche Erkrankung. Dafür benötigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte! Mit ihrer Hilfe können Sie bei plötzlichen Erkrankungen Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente, Nützliches am 1 August 2008

Leben im Alter

Bin ich eigentlich die Einzige, die sich die Frage stellt, ob und wie sich ein Leben im Alter hier in unserer Wahlheimat Griechenland realisieren lässt? Ich weiß: übers Älterwerden wird nicht so gerne geredet. Ich mache mir schon längere Zeit Gedanken darüber, wo ich als bislang Alleinlebende (55, w.) ohne Familie hier eine lebenswerte und attraktive Perspektive für die sog. dritten Lebensphase habe. Ich möchte auch im Alter weiter aktiv teilnehmen am Leben, neue Erfahrungen machen, gerne auch mit Jüngeren zusammen sein, Spaß haben, den Alltag gemeinsam gestalten, geistige und körperliche Herausforderungen entgegennehmen, eine Rückzugsmöglichkeit sichern können, aber nicht weggeschlossen sein – und bei Bedarf  auch pflegerische Unterstützung erhalten können. Noch kann ich gut alleine und ohne fremde Hilfe leben, bin mobil, habe einen Freundeskreis, gute soziale Beziehungen zu meinen griechischen Dorfnachbarn … Aber zum einen ist das Alleinleben für mich nicht auf Dauer erstrebenswert und zum anderen kann ich mich jetzt noch aktiv um neue Wohn- und Lebensformen für meine Zukunft kümmern und entsprechend planen. Vielleicht gibt es diesbezüglich ja schon Ideen oder Projekte? Oder Menschen, die auch an diesem Thema interessiert sind? Ich freue mich auf einen hoffentlich lebhaften Austausch!
Dagmar Eggers, 23200 Gythio, P.O.B. 87, T. 27330 94219, E-mail: eggers@otenet.gr

Erstellt in 6 Europäisches Netzwerk, 4 Gesundheit - Rente am 28 Juni 2008

Kindergeld und Halbwaisenrente.

Unserem Mitglied Carmen Fournarakis verdanken wir folgende wichtige Information in Sachen Kindergeld aus Deutschland. Sie schreibt uns dazu:
Wenn nach dem Tod eines Elternteils für die Kinder ein Halbwaisenrentenanspruch aus einer deutschen Rentenversicherung besteht (auch wenn es sich lediglich um den so genannten Unterschiedsbetrag handelt, weil aus Griechenland ebenfalls eine Halbwaisenrente gezahlt wird), haben die Kinder bis zur Vollendung ihrer Ausbildung Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Eventuell aus Griechenland gezahltes Kindergeld wird hier ebenfalls gegen gerechnet, so dass man in diesem Fall natürlich nur den Differenzbetrag erhält. Hat der Verstorbene Rentenansprüche in Deutschland erworben, sollte in jedem Fall neben dem entsprechenden Rentenantrag auch ein formloser Antrag auf Kindergeldzahlung bei der Familienkasse Nürnberg (D-90402 Nürnberg) gestellt werden. Von dort erhält man dann die notwendigen Antragsformulare. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gemäß Artikel 78 EG-VO Nr.1408/71 in Verbindung mit dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt.

Erstellt in 2 Rat / Recht, 4 Gesundheit - Rente am 26 Juni 2008

Private Krankenversicherung in Griechenland

Unser Mitglied Christel Schneider-Andrikopoulos berichtete in s+a Juli/August 2007 über ihre Hüftoperation in Deutschland und wies darauf hin, wie wichtig es ist, nach Möglichkeit eine private zusätzliche Krankenversicherung zu haben. Sie berichtet jetzt weiter von den Erfahrungen mit ihrer privaten Krankenversicherung und schreibt dazu: „Inzwischen habe ich meine Erfahrungen bei der Kostenabrechnung mit meiner Versicherung gemacht. Ich sage nach wie vor, dass Zusatzversicherungen notwendig sind. Wichtig ist aber, sich bei mehreren Versicherungen Angebote einzuholen. Meistens sind Krankenversicherungen noch mit anderen Versicherungen gekoppelt (Lebensversicherungen, Rentenversicherungen etc.) Die Angebote müssen unbedingt verglichen werden; man kann auch Sonderwünsche verhandeln, wenn das Standardangebot sie nicht enthält (z.B. Kostenübernahme im Ausland, Inflationsraten bei festen Entschädigungssummen). Ebenfalls muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungsdauer unbegrenzt („isovia“) ist. Gern werden nämlich Einschränkungen oder sogar Ausschlüsse ab einer bestimmten Altersgrenze (65-70 Jahre) in den Vertrag genommen. Das soll zwar in Zukunft innerhalb der EU verboten sein, wird in Griechenland aber noch nicht berücksichtigt. Bei bereits vorhandenen Verträgen sollte dieser Punkt auch in Zukunft im Hinblick auf die EU-Rechtsprechung verfolgt werden. Nun zu den Abrechnungsmethoden der Versicherungen: Was im Vertrag steht bzw. was wir Laien daraus lesen, ist für die Versicherungen nicht unbedingt bindend. Man hat bei mir zumindest versucht, Geld bei der Erstattung zu sparen, obwohl die Vertragsbedingungen klar und deutlich waren. Bei den Kosten für die Reha-Maßnahmen zeigte sich auch, dass man in Griechenland diese Behandlungsform und somit Rehabilationszentren nicht als Klinik bzw. Krankenhaus anerkennt. Nur mit dem Hinweis “ausnahmsweise” wurden mir ca. 30 % für den Reha-Klinikaufenthalt erstattet, aber wie im Vertrag vorgesehen 80 % für die Therapien und ebenfalls 80 % für die ärztliche Betreuung. Bei den Reisekosten, die ganz zu erstatten gewesen wären, zog man mir 20 % ab, aber dieser Betrag war so gering, und ich war auch des Handelns und Verhandelns müde, so dass ich den Abzug akzeptiert habe. Insgesamt wurden mir von den Gesamtkosten in Höhe von 15.491,89 Euro 11.151,21 Euro erstattet.“

Erstellt in 4 Gesundheit - Rente am 30 September 2007

Alter und Rente

In den DKIZ-Beratungen wird immer wieder festgestellt, dass Frauen ihre eigene Altersvorsorge sträflich vernachlässigen. Jahrzehntelang arbeiten sie im Geschäft oder Unternehmen des Ehemanns mit, im Regelfall als Vollzeitkräfte, sind aber meist nicht bei der IKA versichert. Häufig besteht Unkenntnis darüber, dass IKA nicht nur für die Krankenversicherung zuständig ist, sondern auch der gesetzliche Rentenversicherungsträger ist. Über die Krankenversicherung des Ehemannes wird zwar die Krankenversicherung der Frau als Familienversicherte abgedeckt, aber einen eigenen Rentenanspruch erwirbt die unversichert mitarbeitende Ehefrau nicht. Einen Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung, dass nämlich Rentenansprüche aufgeteilt werden, kennt das griechische Recht nicht. Die Zeit, die Sie jetzt unversichert verstreichen lassen, ist für Ihre Rente endgültig verloren. Dieser Schaden kann auch nicht mehr repariert werden. „Merke: Tadle nicht den Fluss, wenn Du ins Wasser fällst!“

Erstellt in 4 Gesundheit - Rente am 30 September 2007

Private Gesundheitsvorsorge

Unser Mitglied Christel Schneider-Andrikopoulou berichtet:
“Anfang dieses Jahres stand fest, dass ich eine Hüftprothese benötigen würde, um schmerzfrei laufen zu können. Da ich alleinstehend bin, zeigte sich klar, dass eine Operation in Deutschland für mich die beste Lösung wäre, denn dort benötigt man keine private Betreuung (Apoklistiki) während des Krankenhaus-aufenthalts, auch kein “Fakelaki”, man muss auch keine Blutspender beibringen, sondern kann vorab Eigenblut geben bzw. das verlorene Blut wird während der OP aufgefangen, aufbereitet und bei Bedarf wieder zugeführt. Noch im Krankenhaus werden intensive Therapie-Behandlungen vorgenommen, und danach besteht die Möglichkeit - das gibt es nur in Deutschland und in keinem  anderen EU-Land! - sich in einer Reha-Klinik mit Fachärzten und –therapeuten auf   den Alltag und ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Natürlich ist eine private Behandlung auch eine Kostenfrage, obwohl in meinem Falle die Rechnungen längst nicht so hoch waren, wie ich erwartet hatte. Durch persönliche Erlebnisse war ich immer bemüht, mich privat zusätzlich zu versichern; so hatte ich 1991 eine Versicherung abgeschlossen, die allerdings nicht billig ist, da ich bei Vertragsbeginn fast 50 Jahre alt war. Ich möchte allen jungen Menschen raten, entsprechende Vorsorge zu treffen, die auch für einen geringen Jahresbeitrag zu bekommen ist. Ich habe in den vier Wochen in der Reha-Klinik u.a. auch viele junge Menschen kennen gelernt, die nach Unfällen systematisch und gezielt wieder therapiert wurden. Es gibt inzwischen verschiedene Operationsmethoden, die entscheidend für den Genesungsverlauf sind. Ich wurde in meiner Heimatstadt im Anna-Hospital Herne-Wanne operiert, und der Leiter der Orthopädie, Professor Dr. Georgios Godolias vertritt dort unser Griechenland fabelhaft. Zum Schluss noch eine ganz wunderbare Erfahrung: Ich war über viele Jahre Blutspenderin. Nun musste ich selbst eine Blutübertragung bekommen. Ich bin unendlich dankbar, dass ich erleben konnte, wie man sich nach einer  solchen Gabe fühlt und möchte an dieser Stelle auch für freiwillige Blutspender unter unseren jüngeren Mitgliedern werben.“

Erstellt in 4 Gesundheit - Rente am 4 August 2007

KRANKENVERSICHERUNG

Auch in Griechenland ist das Problem der fehlenden Versicherung bei Erkrankungen bekannt. Rechtsanwältin Nicola Emmanuil, die mit dieser Frage in unserem Beratungsservice wiederholt konfrontiert wurde, schrieb uns dazu: Durch Erlaß des griechischen Gesundheitsministeriums vom 16.11.2006 ist die kostenlose Krankenversicherung geregelt worden. Zwar gab es diese Möglichkeit schon früher, allerdings wurden die Voraussetzungen in dem Erlaß neu gefasst und auch der betroffene Personenkreis etwas erweitert. Danach können Griechen, EU Bürger und deren Angehörige (prostatevomena meli), aber auch andere Ausländer, ein Krankenversicherungsbuch erhalten, welches jährlich erneuert werden muss, das es ihnen ermöglicht, sich in den staatlichen Krankenhäusern (intern und ambulant) und den Filialen der IKA kostenlos behandeln zu lassen, sowie bestimmte Medikamente kostenlos verschrieben zu bekommen. Der Anspruch besteht, wenn das jährliche Nettoeinkommen 6000 Euro nicht übersteigt, wobei die Einkommensgrenze sich für jedes Familienmitglied um 20% erhöht.

Erstellt in 5 Griechischer Alltag, 4 Gesundheit - Rente am 17 April 2007

Europäische Krankenversicherungskarte

Im November Newsletter 2006 berichteten wir von der bösen Überraschung, die unser Mitglied A.Bata im Sommer in  Deutschland und zwar in Siegburg (NRW) erlebte, als ihre griechische, von der IKA ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte von der zuständigen ärztlichen Notfallpraxis nicht anerkannt wurde. Auf unseren Bericht hin erhielten wir von zahlreichen Mitgliedern die Mitteilung, dass ihnen in Deutschland auch Vergleichbares passiert ist- vor allem in Bayern und Baden Württemberg, und dass anschließend hier in Griechenland ein kostenaufwendiger Kampf mit den griechischen gesetzlichen Versicherungsträgern geführt werden musste, um wenigstens einen Teil der in Deutschland gemachten Aufwendungen ersetzt zu erhalten.
Wegen des Vorfalls in Siegburg und zur generellen Klärung der Angelegenheit hat sich das Deutsche Kontakt und Informationszentrum an die Europäische Union gewandt.
Der zuständige Abteilungsleiter der Europäischen Kommission, (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit) teilte uns mit Schreiben vom 02.12.2006 mit

“Auf Ihr Schreiben hin habe ich Verbindung mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen und sie um Prüfung des Vorgangs von Frau Bata ersucht. Außerdem habe ich sie ersucht, durch entsprechende Maßnahmen die korrekte Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland zu gewährleisten. Ich werde es nicht versäumen, Sie vom Ergebnis meiner Intervention zu informieren.
Was Ihre konkrete Frage zur Inanspruchnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland betrifft, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte bei allen im Rahmen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung tätigen Ärzte verwendet werden kann. Für eine Behandlung durch Ärzte mit Privatpraxis oder in Privatkrankenhäusern kann die Europäische Krankenversicherungskarte nicht verwendet werden.“

Dr. med Antonios Rovakis, Internist in Penzberg (Bayern) und Ehemann unseres Mitglieds Ingrid Rovakis hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht, uns seine persönlichen Erfahrungen zur Frage der Europäischen Krankenversicherungskarte als niedergelassener Arzt in Deutschland mitzuteilen, wofür wir ihm ganz herzlich danken!
Dr.Rovakis schreibt uns:
„Die europäische Versichertenkarte, die in Griechenland ausgestellt wird, gilt in Europa genauso wie alle anderen Karten aus den europäischen Ländern. Die Behandlung beschränkt sich jedoch auf akute, im Ausland eingetretene Erkrankungen und gilt nicht für vorbestehende Erkrankungen, die im Ausland auf Wunsch therapiert werden sollen. Die niedergelassenen bzw. die ermächtigten Ärzte müssen sie akzeptieren und die Patienten als Kassenpatienten behandeln. In Deutschland muss der Patient auch die Praxisgebühr von10,00 Euro pro Quartal, wie jeder andere deutsche Ver sicherte, beim Arzt einzahlen. Die Abrechnung über die europäische Versichertenkarte bedeutet allerdings für den Arzt einen besonderen bürokratischen Aufwand mit Ausfüllen von diversen Formularen. Viele Ärzte sind mit dieser Bürokratie noch nicht sehr vertraut, weil die Regelung relativ neu ist und die Behandlung von Ausländern aus anderen europäischen Ländern bei manchen Ärzten relativ selten vorkommt. In diesem Sinn versuchen einige Ärzte sicherlich diese Art von Abrechnung zu umgehen und sie zu vereinfachen mit der Aussage: “Sie kriegen eine Rechnung von mir, diese können Sie bei der griechischen Kasse einreichen”. Für die deutsche Krankenkasse ist natürlich dieser Weg der Abrechnung auch angenehmer, damit sie in diesem Fall nicht in Vorlage treten muß. Der Arzt rechnet den Fall mit dem Satz für private Patienten ab; die Kosten sind dann viel höher im Vergleich zu der Abrechnung über die  gesetzliche Kasse und es ist gar nicht sicher, was die griechische Kasse schließlich anerkennen wird Zusammenfassend kann man sagen: Bei akut eingetretenen Erkrankungen während eines Aufenthaltes im europäischen Ausland und nur wenn der Patient von einem niedergelassenen oder von Kassen ermächtigten Arzt behandelt wird, hat er Anspruch auf Behandlung, die mit der europäischen Versichertenkarte kostenmäßig abgedeckt wird. Der Patient muss in diesem Fall auf seinen Rechten bestehen und sich nicht überreden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Antonios Rovakis (Internist) Sigmundstr. 2  D82377 Penzberg Tel. +49/8856/6266“
Sie sehen, auch hier wird der mündige Bürger verlangt. Europa kann nicht werden, wenn wir nicht selbst unsere Rechte einfordern!

Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente am 23 Januar 2007