Winter-Wanderferien in Griechenland ? Das „Haus Pigadi“ am Pagasitischen Golf in der Nähe von Volos ist nicht nur im Sommer wegen seines Sandstrandes zu empfehlen sondern auch jetzt in der kälteren Jahreszeit. Es bietet sich an als preisgünstiges Standquartier für Wanderungen und Tagesausflüge. Andrea Loridas, die gemeinsam mit ihrem Mann Jannis diese deutsch-griechische Familienpension leitet, versorgt Sie in der hauseigenen Taverne nicht nur mit leckerem, gesundem Essen, sondern auch mit einer Fülle von Tipps und guten insider-Ratschlägen. Werfen Sie doch einfach einen Blick in die deutschsprachige Website www.griechenland-ferien.com oder in die griechischsprachige www.pigadion.com oder rufen für weitere Informationen T 0030 24220 41140 (auch Fax) an.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge in Deutschland: Bewerbung ab Mitte November!
Wer zum Sommersemester 2010 ein Studium der Medizin, Pharmazie, Psychologie (Diplom), Tiermedizin oder Zahnmedizin an einer deutschen Universität aufnehmen möchte, muss sich bis zum 15. Januar 2010 bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) bewerben! Voraussichtlich Mitte November wird das Bewerbungsverfahren für das Sommersemester eröffnet. In jedem Fall sind folgende Dokumente in deutscher beglaubigter Übersetzung für eine Bewerbung notwendig: 1. Απολυτήριο Λυκείου, 2. Βεβαίωση συμμετοχής στις Πανελλήνιες, 3. Sprachnachweis (z.B. TestDaf, Kleines Deutsches Sprachdiplom). Nähere Informationen zur Bewerbung unter www.zvs.de sowie beim DAAD-Informationszentrum Athen, Omirou 14-16, 10672 Athen, Tel. 210 3608 171, daad@athen.goethe.org .
4.11.2009, 12.30 Uhr: Vortrag auf Einladung des Career Office an der Aristoteles-Universität Thessaloniki zum Thema “Υποτροφίες στη Γερμανία”.
5.11.2009, 12.00-14.00 Uhr: Vortrag auf Einladung der juristischen Fakultät der Aristoteles-Universität Thessaloniki zum Thema “Μεταπτυχιακές σπουδές Νομικής στη Γερμανία”.
12.11.2009: Vortrag an der philosophischen Fakultät der Universität Patras zum Thema “Μεταπτυχιακές σπουδές και υποτροφίες στη Γερμανία” (Uhrzeit steht noch nicht fest).
1. Vangelis Iliopoulos, Geschichten von der Büchermaus, Susanna Rieder Verlag, 2009, Übersetzung Doris Wille. Eine bibliophile Reihe für Selbst- und Erstleser. Diese Reihe soll den jungen Lesekindern die unmittelbare Freude an Sprache und Bildern ermöglichen. Die Titel eignen sich auch zum szenischen Nachspiel in Schulklassen. Inhalt: Eines Tages sind alle Bücher aus den Regalen der Schule verschwunden. Die Schulkinder und ihre Lehrerin können sie nirgends mehr finden. Bis sie eine Maus entdecken, Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »
Schluß mit der Wegwerfmentalität! Wir berichteten bereits in s+a November 2007 ausführlich über „RETO ELLAS“, die erfolgreiche Selbsthilfeorganisation, die Menschen hilft, sich aus der Drogenabhängigkeit zu befreien. RETO ELLAS wurde 2003 von Mitgliedern der RETO Spanien gegründet. Reto-Gruppen gibt es jetzt in 24 Ländern auf der ganzen Welt (u.a. England, Frankreich, Italien, Russland, Norwegen, USA, China). Auch in Griechenland - in Attika - geht es mit Erfolg voran. So konnte der Reto-Hauptsitz, unterstützt durch RETO Spanien, in ein großes eigenes Gebäude umziehen und dort Ausstellungs- und Verkaufsräume für gebrauchte Möbel, Ausstattungen für Küche und Bad, Kacheln, etc. und Werkstätten für die Aufarbeitung von Möbeln und Reparatur von Elektrogeräten einrichten. Der Laden in Koropi wurde geschlossen, die neue Adresse ist: Leoforos Athen-Lavriou, 21. km, in Karela-Koropiou (zwischen der Pepsi-Niederlassung und Pet-City. T 210-6625096). Reparierte, gebrauchte Möbel und vieles andere gibt es auch in den Reto-Läden in Kallithea, Sofokleous 256, M 6972089431, und in Kamatero, Grig. Lambraki 24, M 6973213859.
Nicht nur durch Ihren Einkauf können Sie RETO unterstützen. Sammeln Sie Papier für das Recycling, Bücher, Kleidung, Möbel, alte elektrische oder elektronische Geräte etc. Ein Anruf genügt und freundliche, junge Männer, die am RETO-Programm beteiligt sind, holen all dies ab. RETO: „Alle Einnahmen aus unseren Läden sind für die Hilfe Drogenabhängiger und für den Kampf gegen Drogenabhängigkeit bestimmt“.
Altöl. Die in unserem s+a Mai 2009 erwähnten Sammelstellen für gebrauchtes Speiseöl haben sich inzwischen übrigens vermehrt. Achten Sie bitte darauf: Vor mehreren AB-Supermärkten findet man neben den großen Recycling-Behältern auch Extra-Tonnen für diesen Zweck. Computer. Außer in Fachgeschäften für Computer und Zubehör wie z.B. „Plaisio“, (eventuell mit Rabattgutschrift für den nächsten entsprechenden Kauf) werden verbrauchte Lasertoner und Druckerpatronen nun auch in ausgewählten OTEshops in entsprechenden Behältern für Recyclingzwecke gesammelt.
Inzwischen haben wir festgestellt: Die Energiesparbirnen leuchten auch nicht ewig! Also, wohin mit dem nicht ganz ungefährlichen „Sondermüll“? Außer den bereits in unserem s+a Mai erwähnten Sammelstellen der Stadtgemeinden und Supermärkte nehmen inzwischen auch viele Elektrogeschäfte die ausgebrannten Birnen zurück. Eine entsprechende Liste findet man bei der Firma „Anakyklosi Syskevon A.E.“, T 210-5319780, 210-5319762-5, speziell unter: www.electrocycle.gr/new/docs/bulb_retailers.pdf.
Der faire und solidarische Handel ist ein inzwischen weltweit verbreitetes Alternativangebot zum konventionellen Handel. Die Grundsätze des „Fair Trade“ sind u. a.: Gleichberechtigte wirtschaftliche Beziehungen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern, Schaffung von Existenzmöglichkeiten für benachteiligte Produzenten aus der Dritten Welt durch Zahlung von fairen Preisen, Vermeidung von Kinderarbeit, Förderung umweltverträglicher Anbaumethoden. Seit 2004 gibt es Fair Trade Hellas, eine NGO (Nicht-Regierungs-Organisation). In Athen wurde 2006 mit Unterstützung der italienischen NGO „CTM“ das erste nicht gewinn-orientierte Geschäft für fairen und solidarischen Handel in Griechenland gegründet. Der sympathische kleine Laden befindet sich in Athen, Nikis 30, nahe beim Syntagma-Platz. Im Angebot sind Reis, Teigwaren, Hülsenfrüchte, Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Honig, Schokolade, Weine, Säfte u.v.a. aus Anbaugebieten in Asien, Afrika und Lateinamerika. Aber auch im Supermarkt AB haben wir Fair-Trade-Produkte, z.B. Kaffee und Schokolade, zu erstaunlich günstigen Preisen entdeckt. Weitere Informationen, auch über verschiedene Aktionen, ehrenamtliche Mitarbeit etc., unter www.fairtrade.gr.
Surfen im Internet trainiert das Gehirn. An der Universität von Kalifornien haben Forscher untersucht, welche Hirnareale jeweils beim Lesen von Büchern und beim Surfen im Internet aktiv sind. Waren beim Lesen die Bereiche für Sprache, Gedächtnis und Verarbeitung optischer Reize aktiv, so waren beim Surfen zusätzlich Teile des Gehirns aktiv, die bei komplizierten Entscheidungen gebraucht werden. Die Versuchspersonen waren zwischen 55 und 76 Jahren alt, nur die Hälfte hatte Erfahrung im Gebrauch des Internet. Bei der Aufgabe, im Internet zu recherchieren, hatten die erfahrenen InternetnutzerInnen eine doppelt so intensive Hirntätigkeit wie die weniger Geübten. (Quartalszeitung des Aachener Nachbarschaftsrings „Öcher Frönnde“, 03/2009).
„Einer jüngsten Studie zufolge war jeder zweite deutsche Internetnutzer schon einmal Opfer krimineller Aktivitäten im Netz. Vorne liegen in der Statistik Betrug und Datenklau. Als besonders gefährdet stufte BKA-Chef Ziercke Online-Bezahlsysteme wie Paypal oder ClickandBuy ein.“ (Fundstelle: SPIEGEL ONLINE). Die Statistik der Netzkriminalität in Griechenland ist uns nicht bekannt, aber die immer häufigeren „Phishing“-Mails, die bei uns eingehen, weisen darauf hin, dass das Problem auch hier aktuell ist. OTE hat zum Beispiel auf seiner Website eine Warnung vor irreführenden Mails laufen, die versuchen, an persönliche Daten – bis hin zur Bankverbindung – zu kommen. Als Absender erscheinen z.B. der OTE selbst oder das Wirtschafts- und Finanzministerium (mit der verlockenden Aussicht auf Rückerstattung eines Betrages „nach Überprüfung Ihrer steuerlichen Aktivitäten”). Diese Mails sollten nicht beantwortet, sondern möglichst sofort gelöscht werden; geben Sie niemals Passwörter oder sonstige kritische oder persönlichen Daten weiter! Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Mails tatsächlich von der jeweiligen Behörde kommen, gehen Sie auf die offizielle Internetseite und fragen über die dortige Kontaktadresse nach!
Beim Umgang mit zweifelhaften Mails ist wichtigste Regel: nichts anklicken sondern nur löschen! Klicken Sie bei verdächtigen Mails auch nicht auf Links, mit denen Sie sich angeblich aus einer Empfängerliste entfernen können! Verbreiten Sie Ihre Adresse(n) nicht leichtfertig Wenn Sie öfters im Internet Ihre E-Mail-Adresse angeben (Einkäufe, Newsletter etc.) sollten Sie sich eine neue Adresse zu legen, die Sie nur für diese Zwecke nutzen. Kostenlose Mail-Adressen – die zudem noch einen guten Spamschutz mitbringen – gibt’s z.B. bei www.web.de, www.gmx.net , www.google.com .
Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras: „Leider hat es in Sachen E 9 / ETAK keine Klarstellungen gegeben, die ja aufgrund des entstandenen Chaos erwartet worden waren. Auch die neue Regierung will die ETAK–Steuer beibehalten, wie man hört (entgegen den Gerüchten vor den Parlamentswahlen), so dass man nicht darum herum kommt, bei Aufforderung die E9–Formulare wie im s+a September 2009 angegeben zu korrigieren, auch wenn die Falschangaben nicht auf eigenen Fehlern oder solchen des Steuerberaters beruhen. Auch die ETAK-Bescheide müssen bezahlt werden. Dennoch ist dringend zu empfehlen, die ETAK–Bescheide vor der Zahlung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, da dort weiterhin Fehler auftreten. Beanstandungen sollten beim Finanzamt möglichst schnell nach Bekanntgabe des Bescheides vorgebracht werden, um Bußgelder (Prostimo) zu vermeiden!“
Weiterhin erhalten wir auch immer wieder Anfragen, auch aus der griechischen Provinz, ob es inzwischen in Griechenland ein Krematorium und damit die Möglichkeit der Einäscherung im Lande gebe. Leider ist es immer noch nicht soweit. Wir können also nach wie vor nur die bisherige Lösung vorschlagen: Wer nicht über ein Familiengrab verfügt und die makabre Ausgrabung der Gebeine drei Jahre nach der Erdbestattung vermeiden will, muss sich weiterhin mit einer Einäscherung im Ausland arrangieren. Für die deutschsprachige Gemeinde gibt es Vereinbarungen mit einem Athener Bestattungsunternehmer, der eine Einäscherung zu vernünftigen Preisen und unter würdigen Bedingungen in Deutschland durchführt: Beerdigungsinstitut Nikolaos Kyriakidis, Anapavseos 27, 116 36 Athen, T 210 9227900; M 6944302006; beziehen Sie sich beim Kontakt mit ihm auf die o.a. Vereinbarungen.
Zur Patientenverfügung in Griechenland schreibt uns Rechtsanwältin Nicola Emmanouil (Athen):
„Eine Patientenerfügung, in der gesetzlich geregelten Form wie in Deutschland ist im griechischen Recht derzeit nicht anerkannt. Der Patient hat aber auch in Griechenland das Recht, eine Therapie abzulehnen, so dass der Arzt von jeglicher medizinischen Maßnahme abzusehen hat, wenn der Patient dieser vorher nicht zugestimmt hat. Für den Fall, dass der Patient dazu nicht in der Lage ist, müssen der Betreuer oder die nächsten Angehörigen zustimmen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Patient sich in einem Stadium befindet, in dem ein Heilungserfolg nicht mehr zu erwarten ist, so dass er hier weitere lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann (Art. 12 und 29 der ärztlichen Berufsordnung - Gesetz 3418/2005). Der Arzt ist somit verpflichtet, soweit überhaupt möglich, eine genaue Einschätzung der medizinischen Lage für den konkreten Fall vorzunehmen und alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren zu erwartende Ergebnisse vorzulegen, so dass der Patient bzw. dessen Angehörige im konkreten Fall eine Entscheidung treffen können (z.B. Abbruch der lebensverlängernden Maßnahmen). Im Fall, dass der Patient sich dazu nicht mehr äußern kann, wird auch der Wille des Patienten berücksichtigt, den dieser gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt geäußert hat, als er noch dazu in der Lage war. Es ist somit hilfreich, diese Wünsche vorher schriftlich zu fixieren, z.B. auch in der Form einer notariellen Vollmacht (sog. ιατρικό πληρεξούσιο), wo auch die Person oder die Personen bestimmt werden, die im Ernstfall anstelle des Patienten entscheiden sollen. Allerdings ist diese schriftliche Festlegung nicht bindend, sie wird zwar mit berücksichtigt, aber es muss je nach Einzelfall entschieden werden, inwieweit dies zu geschehen hat.” Für Alleinstehende empfiehlt es sich, auch Vorsorge für eine Wohnungsauflösung zu treffen; dazu sollte ebenfalls durch eine notarielle Urkunde eine Person des Vertrauens bestellt werden.
Der Monat November bringt mit den Gedenkanlässen Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag die eigene Endlichkeit ins Bewusstsein. Mitglieder baten uns, in dieser Ausgabe von s+a zum aktuellen Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Stellung zu nehmen. Seit Sommer 2009 ist in Deutschland die Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Bisher gab es in diesem Bereich zwar gewisse von der Rechtsprechung geschaffene Leitlinien. Trotzdem kam es sehr häufig zu Situationen, in denen die beteiligten Ärzte, Angehörigen und Betreuer unsicher waren, ob der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen tatsächlich vorgenommen werden durfte und ob der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille gegebenenfalls auch gegen die Empfehlung des Arztes durchgesetzt werden konnte. Die wichtigsten Regelungen sind wie folgt: 1. Patientenverfügungen sind zukünftig nur dann wirksam, wenn sie schriftlich verfasst und von der ausstellenden Person eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht zwingend vorgeschrieben). Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. 2. Wenn der Betroffene keine Entscheidungen mehr treffen oder äußern kann, sind Betreuer und Bevollmächtigte an die schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen allerdings prüfen, ob die Festlegungen in der Verfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen. 3. Es gibt keine Begrenzung des Patientenwillens kraft Gesetzes. Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Beteiligung des Vormund-schaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, ist bezüglich schwerwiegender Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Das Gesetz enthält keine genauen Maßgaben zum Inhalt einer Verfügung, da die Lebenssituationen und die Vorstellungen Betroffener vielfältig sind und sich daraus ein gesetzliches Muster nicht anbietet. Nach wie vor bleibt es wichtig, sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung Zeit zu nehmen und sich genau mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, so dass mit der Patientenverfügung begleitend auch eine Vorsorgevollmacht verfasst werden kann. Hilfreiche Informationen zur Patientenverfügung und Bausteine, um eine solche für sich selbst zusammenzustellen, finden Sie im Internet unter http://www.bmj.bund.de/enid/1f8c4f075ca3829722c55363aebab669,33d0e45f7472636964092d0933303334/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html, sowie ein Formular für die Vorsorgevollmacht unter dem Link http://www.bmj.bund.de/media/archive/953.pdf