Spruch des Monats
Wenn ich einen grünen Zweig im Herzen trage, wird sich ein Singvogel darauf niederlassen.
Erstellt in Nützliches am 27 September 2008
Wenn ich einen grünen Zweig im Herzen trage, wird sich ein Singvogel darauf niederlassen.
Erstellt in Nützliches am 27 September 2008
Nach dem schwarzen Brand-Sommer 2007 mit mehr als 2.500 km2 = 2,5 Mio. verbrannten Stremmata und fast 70 Todesopfern hatten viele von uns die Hoffnung, dass dieser Schock ein grundsätzliches Umdenken in Griechenland, was Umweltschutz und Brandverhütung angeht, bewirken würde. Leider scheint dies nicht. im erhofften Umfang erfolgt zu sein. Zwar gab es im Verhältnis zum Vorjahr nach Angaben der Feuerwehr ca. 1/3 weniger Brände, aber von Mai bis August waren es doch wieder 4758 registrierte Brände! Die eigentliche Katastrophe aber ist, dass: 70 % dieser Brände durch Dummheit und Fahrlässigkeit entstanden sind, 15-20% auf Brandstiftung beruhen und lediglich 5-10 % unvermeidbar waren, weil sie eine natürliche Ursache hatten (Fundstelle Kathimerini 24.08.2008). Bei diesen Daten erinnert man sich an den auf der Website von Greenpeace abgedruckten Ausspruch des Indianerhäuptlings Seattle “Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann“.
Die Hoffnung aber stirbt zuletzt. Kleine Erfolge sind zu vermelden! „Unser“ Feuerlöschfahrzeug der Freiwilligen Waldschutzinitiative Kaissariani, von den Freiwilligen Waldschützern liebevoll „Alarich“ genannt, hat sich im Sommer 2008 in vollem Umfang bewährt. Er ist praktisch ununterbrochen im Einsatz. Beim Großbrand des Hymettos am 25. Juni 2008 hat er entscheidend dazu beigetragen, dass das Feuer relativ schnell unter Kontrolle gebracht und größere Schäden vermieden werden konnten. Dies wurde auch anerkennend in griechischen Medien gewürdigt.
Aber auch andere Initiativen haben die Zeit genutzt. Eine ausführliche Darstellung, was in der Zwischenzeit von diesen Initiativen in Sachen Umweltschutz, Waldschutz und Wiederaufforstung bewirkt wurde, ist als Sonderausgabe s+a für den Oktober 08 vorgesehen. Wir bitten Sie um Ihre schriftlichen Beiträge bis Ende September 2008!
Erstellt in 5 Griechischer Alltag, 7 Umweltschutz und Tierschutz am 23 September 2008
Unserer Kontaktfrau für den Peloponnes Rechtsanwältin Christina auf dem Graben, Patras, (kanzlei@rechtingriechenland.eu) verdanken wir die folgenden Informationen.
„Derzeit wird viel über das Ktimatologio gesprochen, und die Verunsicherung ist groß. Deshalb hier noch einige klärende Worte dazu: In der jetzigen Phase müssen hauptsächlich Grundstücke im Großraum Athen und in Thessaloniki angemeldet werden. Unter dem Link http://www.ktimatologio.gr/pdf/YpoKtimatogr.pdf können Sie sehen, ob Ihr Gebiet auch betroffen ist, und Sie bis zum 30. September (verlängert bis zum 31.10.2008)bzw. Ende des Jahres, wenn Sie im Ausland leben, Ihr Grundstücksrecht anmelden müssen. Wenn Sie konkret wissen möchten, wann zu erwarten ist, dass ein bestimmter Bereich erfasst wird oder ob Ihr Grundstück zu den Gebieten zählt, die schon eingegliedert wurden, können Sie eine E-mail an ktimagen@ktimatologio.gr senden bzw. noch besser die Suchmaske auf der Internetseite www.ktimatologio.gr - Sie finden Sie unter „Επικοινωνία“ auf der linken Spalte - ausfüllen. Man erhält sehr zügig und freundlich eine Antwort. Die Internetseite des Ktimatologio stellt generell sehr viele Information bereit. Ein großes Manko allerdings ist, dass lediglich die Startseite in englischer Sprache angezeigt werden kann. Auf der Internetseite kann man sich auch die für die Anmeldung erforderlichen Antragsformulare ausdrucken. So wie der Antrag per Internet eingereicht werden kann, können auch die Gebühren über fast alle Banken per Internetbanking bezahlt werden. Damit haben Sie auch keine Schwierigkeiten, Ihre Anmeldung aus dem Ausland vorzunehmen - vorausgesetzt, Sie haben die erforderlichen Urkunden, die Ihr Grundstücksrecht beweisen. Diese müssen per Post eingesandt werden, wenn nicht die gesamte Anmeldung persönlich beim entsprechenden Büro erfolgt. Bitte beachten Sie, dass JEDES Recht an einem Grundstück angemeldet werden muss. Dazu gehören alle Rechte, die vorher beim „υποθηκοφυλακείο“ eingetragen werden mussten, z.B. (um nur die häufigsten zu nennen) auch Nießbrauchs- und Wohnungsrechte sowie Hypotheken, aber auch Wegerechte. Das heißt, wenn Sie ein Grundstück haben, das keinen Zugang zu einer Straße hat und deshalb auf dem Grundstück des Nachbarn ein Wegerecht eingeräumt bekommen haben, müssen Sie auch dieses Wegerecht AM GRUNDSTÜCK DES NACHBARN anmelden. Sie reichen also ein Extra-Formular beim Ktimatologio ein, in dem Sie das Grundstück des Nachbarn bezeichnen. Zur Beruhigung: Es führt nicht sofort zu einem Rechtsverlust, wenn Sie die Anmeldung Ihres Grundstückes versäumt haben (z.B. wenn die Gegend, in der sich Ihr Grundstück befindet, schon längst ins Ktimatologio eingegliedert worden ist). In diesem Fall wird als Eigentümer des Grundstücks zunächst „Unbekannt“ eingetragen. Dann haben Sie immer noch acht bzw. wenn Sie im Ausland leben zehn Jahre Zeit, gerichtlich gegen diese unrichtige Eintragung vorzugehen. Allerdings ist das Verfahren zeitraubend und kostenintensiv, wenn auch grundsätzlich unproblematisch. Erst wenn Sie auch diese Frist versäumen, wird Ihr Grundstücksrecht der öffentlichen Hand zugeschrieben.“
Erstellt in 2 Rat / Recht am 23 September 2008
Kinder aus binationalen Familien werden in der Regel schon zu Beginn ihres Lebens mit dem Thema Zweisprachigkeit konfrontiert, etwa dadurch, dass beide Elternteile bemüht sind, ihre jeweilige Muttersprachen mehr oder weniger konsequent anzuwenden, oder auch durch Vorurteile gegenüber der Aussicht, zwei Sprachen und damit zwei kulturelle Lebenswelten parallel zu lernen und sich darin zu üben. Oft, ja fast immer kommt es in diesem Prozess zu Verunsicherungen, gar zu Konflikten innerhalb der binationalen Familien bzw. zu Reibungen mit ihrem unmittelbaren Umfeld. Wie man mit den zahlreichen Chancen und den wenigen Risiken einer bilingualen Erziehung optimal umgeht, erläutert der „Elternratgeber Zweisprachigkeit. Informationen & Tipps zur zweisprachigen Entwicklung und Erziehung von Kindern“, verfasst von Anja Leist-Villis und gerade erschienen im Tübinger Stauffenburg-Verlag (www.stauffenburg.de). Zwar sind die dort geschilderten Fallbeispiele auf beliebige Sprachenkombinationen anwendbar; was dieses handliche Büchlein jedoch vor allem für deutsch-griechische Zusammenhänge so interessant macht, ist die Tatsache, dass die meisten Daten aus größeren Untersuchungen über deutsch-griechische Familien stammen. Als Hauptaxiom von Leist-Villis´ Position gilt wohl: Es gibt nicht die Zweisprachigkeit, sondern lediglich individuelle Formen von ihr. Um diese jeweils persönlichen Konstellationen schnell zu erkennen und richtig einzuschätzen, liefert uns die Autorin ein differenziertes begriffliches Instrumentarium. Handelt es sich etwa zum Zweisprachigkeit in tendenziell ein- oder mehrsprachigen Gesellschaften? Ist die Sprache, die das Kind als Muttersprache erwirbt, am Lebensort eine Mehrheiten- oder Minderheitensprache? Wird die Zweisprachigkeit vermittelt in bilingual agierenden Familien oder unterscheidet sich die Familiensprache von der so genannten Umgebungssprache? Handelt es sich um eine simultan oder sukzessiv entstehende Zweisprachigkeit? In übersichtlichen Memotafeln werden die Ausführungen komprimiert wiederholt, während die praxisnahen Tipp-Tafeln handlungsanleitende Hinweise bieten. Fazit: Ein unentbehrliches Buch für alle, die ihren Kindern die Chance zweier spielend gelernter Sprachen nicht vorenthalten und sich auch nicht durch einschlägige Vorurteile davon abhalten lassen wollen!
Erstellt in 3 Ausbildung - Beruf am 23 September 2008
Die medizinische Versorgung in der Europäischen Union soll vereinfacht werden. Die Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou stellte der Kommission einen Gesetzentwurf vor, nach dem ambulante Behandlungen im Ausland künftig ohne Wenn und Aber (also nicht nur in Notfällen, oder mit vorheriger Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse) von der jeweiligen Krankenkasse erstattet werden müssen. Anders ist es diesem Gesetzentwurf zufolge bei Operationen mit Krankenhausaufenthalt. Diese müssen weiterhin, wenn sie nicht ein Notfall sind, vorher genehmigt werden. Fundstelle: www.tagesschau.de vom 02.07.2008. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.
Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente am 23 September 2008
Das Internet gewinnt für uns alle ständig an Bedeutung im täglichen Leben. Die Generation der über 50-Jährigen ist, auch in Griechenland, die am stärksten wachsende Gruppe der Internetnutzer. Kein Wunder, denn viele Informationen lassen sich über dieses Medium bequem und ohne lästige Laufereien und Wartezeiten einholen. Für Neueinsteiger nicht nur der älteren Generation ein wichtiger Hinweis: Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) hat einen hilfreichen Ratgeber “INTERNET Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger“ herausgegeben. Er kann kostenlos bei der BAGSO (Bonngasse 10, D-53111 Bonn, T. 0049 228 249993-0, F. 0049 228 24999320, E-Mail: kontakt@bagso.de) bestellt oder direkt aus dem Internet www.bagso.de heruntergeladen werden. Der Text enthält eine gründliche Einführung in die faszinierende Welt dieses neuen Mediums. Einige Informationen sind allerdings speziell auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten.
Hilfreich für Menschen in der zweiten Lebenshälfte sind außerdem neue Internetportale wie z.B. www.fiftiesnet.de, www.ahano.de, www.serviceseiten50plus.de! Auf diesen Seiten werden Tipps zum Erwerb eines Computers, zum Surfen generell im Internet bis hin zu ganz speziellen Fragestellungen im Umgang mit Soft- und Hardware gegeben.
Erstellt in Empfohlen wird, Wo finde ich was am 23 September 2008
Der Sommer neigt sich dem Ende zu, die große Hitze klingt ab, jetzt wäre es an der Zeit, wieder einmal selbst Brot zu backen! Damit tun Sie Ihrer Familie und sich etwas Gutes, weil Gesundes auf den Tisch kommt; gleichzeitig schonen Sie Ihren Geldbeutel, weil Spezialbrot sündhaft teuer geworden ist! Greifen Sie nicht zu fertigen Backmischungen! Gutes Vollkornmehl gibt es in Griechenland in allen Bio-Läden und vielen Supermärkten, und als Beigabe müssen Sie nicht immer auf Sonnenblumen- oder Kürbiskerne zurückgreifen. Wie wäre es zur Abwechslung mit Samen (σπόροι) von Koriander, Fenchel, Kümmel oder Anis, gesunde Brotgewürze mit therapeutischer Wirkung, die leider fast in Vergessenheit geraten sind.
Koriander (κολίανδρο) zählt zu den ältesten Gewürzen der Menschheit; er wird bereits in der Bibel erwähnt. In Fernost und im Mittelmeerraum wurde er seit Jahrtausenden benutzt. Koriander hat einen hohen Gehalt an ätherischen Ölen, hilft bei Störungen im Magen/-Darmbereich, wirkt beruhigend auf die Nerven, stärkt den Magen.
Fenchel (φινόκιο) ursprünglich aus Vorderasien, hilft bei Husten, Verdauungsstörungen, Frauenbeschwerden.
Kümmel (κίμινο) eines der ältesten Gewürze; bereits in Ausgrabungen von Pfahlbauten gefunden, die sich auf 3000 v. Chr. zurückdatieren lassen. Erste schriftliche Überlieferungen stammen aus der Zeit Karls des Großen. Er enthält ätherische Öle, Fettsäuren, Gerbstoffe und Vitamin C. Er wirkt appetitanregend, unterstützt die Verdauung und wirkt krampflösend. Kümmelöl soll zum Beispiel bei Migräne helfen.
Anis (γλυκάνισο) nicht nur für den griechischen Ouzo interessant … Anis war schon bei den Römern ein beliebtes Gewürz, für Brot und Kuchen. Anisöl wird aufgrund seiner schleimlösenden Wirkung als Hustenmittel verwendet. Es wirkt aber auch antibakteriell und gegen Krämpfe und Blähungen, außerdem regt es die Verdauung an. Die Anissamenkörner sind ebenfalls hilfreich bei Magen- und Darmbeschwerden.
Erstellt in Nützliches am 23 September 2008