DKIZ

Deutsches Kontakt- und Informationszentrum in Griechenland

Archive for April, 2007

Spruch des Monats April

Nicht das Auto ist heute ein Statussymbol, sondern der reservierte Parkplatz.(G. Uhlenbrock)


Erstellt in Nützliches am 17 April 2007

Alles um den Bau

Hausbau in Griechenland? Renovierung eines Altbaus? Dipl.-Ing. Andreas Delis (Politikos Michanikos, Universität Patras) übernimmt zuverlässig alle Bauarbeiten, vom Entwerfen des Hauses, über den ersten Spatenstich, die gesamte Bauaufsicht bis zur Schlüsselübergabe. Kommunikationssprachen: Griechisch, Deutsch, Englisch. Weitere Informationen: T 0030 2610/433752 E-mail: nikemman@otenet.gr .

Erstellt in Wo finde ich was am 17 April 2007

Pflanzentipps

Es grünt so grün in dieser Jahreszeit, aber auch die Schädlinge halten sich bereit!
Unserem Mitglied Helga Gotsis verdanken wir die folgenden, von ihr erfolgreich praktizierten, umweltfreundlichen Tipps zur Schädlingsbekämpfung: Unbenutzte Streichhölzer mit dem Kopf in den Blumentopf stecken. - Rohe Kartoffelscheiben auf die Blumentopferde legen und nach ein paar Tagen nachsehen; falls kleine, weiße Würmer in der Erde waren, haben sie sich an der Kartoffelscheibe festgebissen. Neue Kartoffelscheiben auslegen. - Auch Knoblauchzehen machen den Schädlingen den Garaus, einfach ein paar Zehen in die Blumentöpfe pflanzen. Zusätzlicher Effekt: das sprießende Grün kann (wie Bärlauch) zum Würzen verwandt werden und wenn der Knoblauch nach der Blüte die Blätter einzieht, kann man kleine Knoblauchköpfe ernten! - Viel Erfolg beim Ausprobieren! Ihre Pflanzen werden es Ihnen danken

Erstellt in Nützliches am 17 April 2007

Sicherheit im Internet

Im Januar 2007 erhielt das DKIZ von der GEZ per Email wiederholt Rechnungen über Dienstleistungen, die wir nie in Anspruch genommen hatten. Unsere Emails, mit denen wir um Aufklärung baten, kamen als unzustellbar zurück. Als wir uns dann per normaler Post an die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Köln wandten, erhielten wir folgende Antwort: „Die Ihnen zugesandte E-Mail „GEZ –Rechnung 12.2006“ stammt nicht von der GEZ. Seit dem 14.01.2007 werden von Unbekannten in großer Anzahl E-Mails verschickt, die sich als Rechnungen der GEZ tarnen. Hierbei handelt es sich um einen Missbrauch unseres Namens. Der Text in der Mail ist frei erfunden und entbehrt jeglicher Grundlage. Hinweis: An der Mail hängt eine Zip-Datei, die einen so genannten „Trojaner“ enthält, der beim Öffnen möglicherweise Ihren PC beschädigen kann. Daher sollten Sie diese Zip-Datei unter keinen Umständen öffnen!“ Beim Surfen im Internet fanden wir dann weitere Warnhinweise: „Schon seit Wochen kursieren immer wieder gefälschte Rechnungs-Mails im Netz - und es scheint kein Ende in Sicht. Derzeit überschwemmen vermeintliche Abrechnungen des Versandhauses Quelle und des Dating-Portals Single.de die virtuellen Postfächer. In beiden Fällen wird der Empfänger der Mail aufgefordert, den Dateianhang zu öffnen, um weitere Details zum Auftrag einsehen zu können. Geschieht dies, installiert sich ein “Trojanisches Pferd“ auf dem Rechner, das weitere Schadsoftware auf den Computer lädt - beispielsweise Spionageprogramme oder Bot-Netz-Software. Empfänger der Mails sollten den Dateianhang keinesfalls öffnen und die Mail umgehend löschen. Mehr Infos zum Thema Trojanische Pferde gibt es auf der BSI-FÜR-BÜRGER-Seite unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/viren/04_04.htm“
Also auch hier ist Wachsamkeit angesagt,: Niemals Emailanhänge von unbekannten Absendern öffnen und derartige Mails samt Anhang so schnell wie möglich unwiderruflich löschen!

Erstellt in Nützliches am 17 April 2007

Erbschaftsannahme

,Erbschaftsannahme
Rechtsanwältin Christina Auf dem Graben Patras, unsere Kontaktfrau für den Peloponnes, beschäftigt sich in ihrer Praxis häufig mit Erbschaftsangelegenheiten. Sie schrieb uns:
„Sollten Sie in Griechenland in die angenehme oder unangenehme Lage kommen zu erben, müssen Sie, um das Erbe antreten zu können, vorher eine Menge Bürokratie bewältigen. Das wichtigste ist die Einreichung einer Steuererklärung für Erbschaftssteuer. Die Einreichung dieser Erklärung ist fristgebunden, bedeutet aber nicht unbedingt, dass Sie die Erbschaft versteuern müssen. Ob eine Steuer anfällt, hängt von der Beziehung zum Erblasser und von dem Wert der Erbschaft ab.
Für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland haben, gilt eine Frist von sechs Monaten und für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, beträgt die Frist ein Jahr. Läßt man diese Frist verstreichen, werden sehr hohe Bußgelder fällig!
Beinhaltet die Erbschaft eine Immobilie, muss die Erbschaftsannahme notariell beurkundet werden. Die Steuererklärung übernimmt dann in der Regel auch der Notar. Sie benötigen für die Steuererklärung und die notarielle Urkunde:
1.)    eine Sterbeurkunde (ληξιαρχική πράξη θανάτου)des Erblassers,
2.)    eine Bescheinigung des Landgerichts, in dessen Bezirk der Erblasser gelebt hat, darüber, ob ein Testament existiert oder nicht,
3.)    wenn ein Testament existiert, eine Kopie davon gemeinsam mit dem Protokoll der Gerichtsverhandlung des Landgerichts, in der das Testament eröffnet wurde,
4.)    ein Auszug aus dem Familienbuch des Erblassers über die nächsten Angehörigen. Hat der Erblasser keinen Familienbucheintrag in Griechenland (οικογενειακή μερίδα), sondern z.B. in Deutschland, wird ein entsprechender, beglaubigter und übersetzter Auszug aus dem Familienbuch benötigt sowie eine eidesstattliche Versicherung vor dem Notar unter Beisein von zwei Zeugen, die den Erblasser kannten,
5.)    wenn zur Erbschaft ein Kraftfahrzeug gehört eine Kopie des Fahrzeugscheins,
6.)    wenn Schulden bestehen eine Bescheinigung über die Schulden zum Zeitpunkt des Todes.
Wollen Sie eine Erbschaft ausschlagen, muss dies innerhalb von vier Monaten nach Kenntniserlangung von dem Erbfall geschehen. Die Frist verlängert sich auf ein Jahr, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe von dem Erbfall erfuhr, während er sich im Ausland aufhielt. Wird eine Erbschaft innerhalb dieser Fristen nicht ausgeschlagen (die Erklärung erfolgt gegenüber der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts), GILT SIE ALS ANGENOMMEN!

Erstellt in 2 Rat / Recht am 17 April 2007

KRANKENVERSICHERUNG

Auch in Griechenland ist das Problem der fehlenden Versicherung bei Erkrankungen bekannt. Rechtsanwältin Nicola Emmanuil, die mit dieser Frage in unserem Beratungsservice wiederholt konfrontiert wurde, schrieb uns dazu: Durch Erlaß des griechischen Gesundheitsministeriums vom 16.11.2006 ist die kostenlose Krankenversicherung geregelt worden. Zwar gab es diese Möglichkeit schon früher, allerdings wurden die Voraussetzungen in dem Erlaß neu gefasst und auch der betroffene Personenkreis etwas erweitert. Danach können Griechen, EU Bürger und deren Angehörige (prostatevomena meli), aber auch andere Ausländer, ein Krankenversicherungsbuch erhalten, welches jährlich erneuert werden muss, das es ihnen ermöglicht, sich in den staatlichen Krankenhäusern (intern und ambulant) und den Filialen der IKA kostenlos behandeln zu lassen, sowie bestimmte Medikamente kostenlos verschrieben zu bekommen. Der Anspruch besteht, wenn das jährliche Nettoeinkommen 6000 Euro nicht übersteigt, wobei die Einkommensgrenze sich für jedes Familienmitglied um 20% erhöht.

Erstellt in 5 Griechischer Alltag, 4 Gesundheit - Rente am 17 April 2007

Beratungsservice

IN EIGENER SACHE

Dank des ehrenamtlichen Engagements unseres Beraterinnen-Teams Rechtsanwältin Nicola Emmanouil und Psychotherapeutin Birgit Lewer und der Gastfreundschaft des Goethe-Instituts, Athen, das uns den Raum für die Beratungen zur Verfügung stellt, wird auch in den kommenden Monaten der Beratungsservice des Deutschen Kontakt- und Informationszentrums regelmäßig fortgesetzt. Bitte, merken Sie sich die nächsten Beratungstermine vor: 18. April, 16. Mai, 20. Juni. 2007.
Für Ratsuchende aus der Provinz besteht die Möglichkeit eines telefonischen Beratungstermins. Damit Sie nicht unnötig warten oder vergeblich kommen, ist die Voranmeldung unter 6979688589 erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, sich kompetent zu Fragen und Problemen des griechischen Alltags und Ihres Lebens in Griechenland durch Fachfrauen beraten zu lassen. Für unsere Mitglieder ist diese Beratung kostenlos, Nichtmitglieder werden um eine Spende von 15 Euro gebeten. Und natürlich steht unser Service nicht nur Frauen zur Verfügung, sondern auch Männer sind herzlich willkommen.

Erstellt in 2 Rat / Recht am 17 April 2007