Die Psychotherapeutin Birgit Lewer plant eine Gruppe zur Unterstützung für Angehörige und Freunde von Schwerkranken aufzubauen. Sie schreibt uns:
„Die Pflege eines schwerkranken Menschen, die Sorge um ihn, das Bemühen, ihm so gut wie möglich zu helfen, ist immer eine schwierige Angelegenheit. Es kommt dabei unausweichlich zu schwierigen Situationen und Gefühlen. Missverständnisse treten auf, die seelischen und körperlichen Kraftreserven werden aufgebraucht, es gibt Ärger, Wut, Verzweiflung, Angst, Einsamkeit. Und immer schlägt das schlechtes Gewissen. Denn, was wir auch tun, es scheint nie zu reichen. Wir trauen uns kaum, etwas zu geniessen, weil der andere es nicht mehr kann. Wir leiden mit dem anderen und geben unser eigenes Leben oft völlig auf. Ich möchte eine Gruppe aufbauen, die den Teilnehmer/Innen die Möglichkeit gibt, sich über ihre Situation auszutauschen, zu hören, wie andere damit umgehen, Anregungen zu erhalten, sich nicht so allein zu fühlen, auch mal zu lachen und sich um die eigenen Bedürfnisse zu kümmern.
Ich möchte interessierte Menschen bitten, sich telefonisch bei mir zu melden (6979688589), damit bei der Planung der Gruppe die jeweiligen zeitlichen Einschränkungen berücksichtigt werden können. Die Gruppentreffen werden in Kifissia stattfinden. Genauere Daten werden rechtzeitig vor Gruppenbeginn über das „schnell & aktuell“ des DKIZ bekannt gegeben.“
Teodoro und Brigitte Fazio haben nun ausser ihrem Grosshandel auch ein eigenes Einzelhandel-Ladengeschäft in P. Faliron. .mit vielen deutschen und griechischen Delikatessen. Lust auf Rhabarber-Kompott oder Harzer Käse? Kein Problem, besuchen Sie Prigipianos in 175 61 Pal. Faliron Esperou 60 (T 210 9881893, F 210 9819566, M 6944 542148, e-mail brigitte@hol.gr).Dort finden Sie auch Schokoladegeschenkartikel, Andechser Bier, deutsche Weine, Liköre und Spirituosen der Firma Schwarze und Schlichte, Bonbons der Firma Edel mit natürlichen Zutaten hergestellt, sowie vielerlei Lebensmittel wie z. B. Produkte von Pfanni, Dickmanns, Stachelbeeren, Suppen und Saucen von Knorr und Maggi und vieles andere mehr. Im Angebot sind über 1000 verschiedene Produkte! Geöffnet täglich einschl. Samstag und Sonntag von 07.15 - 15.00 und 17.30 - 22.00 Uhr, meist sogar länger.
Erstellt in Wo finde ich was am 23 Januar 2007
Im November Newsletter 2006 berichteten wir von der bösen Überraschung, die unser Mitglied A.Bata im Sommer in Deutschland und zwar in Siegburg (NRW) erlebte, als ihre griechische, von der IKA ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte von der zuständigen ärztlichen Notfallpraxis nicht anerkannt wurde. Auf unseren Bericht hin erhielten wir von zahlreichen Mitgliedern die Mitteilung, dass ihnen in Deutschland auch Vergleichbares passiert ist- vor allem in Bayern und Baden Württemberg, und dass anschließend hier in Griechenland ein kostenaufwendiger Kampf mit den griechischen gesetzlichen Versicherungsträgern geführt werden musste, um wenigstens einen Teil der in Deutschland gemachten Aufwendungen ersetzt zu erhalten.
Wegen des Vorfalls in Siegburg und zur generellen Klärung der Angelegenheit hat sich das Deutsche Kontakt und Informationszentrum an die Europäische Union gewandt.
Der zuständige Abteilungsleiter der Europäischen Kommission, (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit) teilte uns mit Schreiben vom 02.12.2006 mit
“Auf Ihr Schreiben hin habe ich Verbindung mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen und sie um Prüfung des Vorgangs von Frau Bata ersucht. Außerdem habe ich sie ersucht, durch entsprechende Maßnahmen die korrekte Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland zu gewährleisten. Ich werde es nicht versäumen, Sie vom Ergebnis meiner Intervention zu informieren.
Was Ihre konkrete Frage zur Inanspruchnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland betrifft, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte bei allen im Rahmen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung tätigen Ärzte verwendet werden kann. Für eine Behandlung durch Ärzte mit Privatpraxis oder in Privatkrankenhäusern kann die Europäische Krankenversicherungskarte nicht verwendet werden.“
Dr. med Antonios Rovakis, Internist in Penzberg (Bayern) und Ehemann unseres Mitglieds Ingrid Rovakis hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht, uns seine persönlichen Erfahrungen zur Frage der Europäischen Krankenversicherungskarte als niedergelassener Arzt in Deutschland mitzuteilen, wofür wir ihm ganz herzlich danken!
Dr.Rovakis schreibt uns:
„Die europäische Versichertenkarte, die in Griechenland ausgestellt wird, gilt in Europa genauso wie alle anderen Karten aus den europäischen Ländern. Die Behandlung beschränkt sich jedoch auf akute, im Ausland eingetretene Erkrankungen und gilt nicht für vorbestehende Erkrankungen, die im Ausland auf Wunsch therapiert werden sollen. Die niedergelassenen bzw. die ermächtigten Ärzte müssen sie akzeptieren und die Patienten als Kassenpatienten behandeln. In Deutschland muss der Patient auch die Praxisgebühr von10,00 Euro pro Quartal, wie jeder andere deutsche Ver sicherte, beim Arzt einzahlen. Die Abrechnung über die europäische Versichertenkarte bedeutet allerdings für den Arzt einen besonderen bürokratischen Aufwand mit Ausfüllen von diversen Formularen. Viele Ärzte sind mit dieser Bürokratie noch nicht sehr vertraut, weil die Regelung relativ neu ist und die Behandlung von Ausländern aus anderen europäischen Ländern bei manchen Ärzten relativ selten vorkommt. In diesem Sinn versuchen einige Ärzte sicherlich diese Art von Abrechnung zu umgehen und sie zu vereinfachen mit der Aussage: “Sie kriegen eine Rechnung von mir, diese können Sie bei der griechischen Kasse einreichen”. Für die deutsche Krankenkasse ist natürlich dieser Weg der Abrechnung auch angenehmer, damit sie in diesem Fall nicht in Vorlage treten muß. Der Arzt rechnet den Fall mit dem Satz für private Patienten ab; die Kosten sind dann viel höher im Vergleich zu der Abrechnung über die gesetzliche Kasse und es ist gar nicht sicher, was die griechische Kasse schließlich anerkennen wird Zusammenfassend kann man sagen: Bei akut eingetretenen Erkrankungen während eines Aufenthaltes im europäischen Ausland und nur wenn der Patient von einem niedergelassenen oder von Kassen ermächtigten Arzt behandelt wird, hat er Anspruch auf Behandlung, die mit der europäischen Versichertenkarte kostenmäßig abgedeckt wird. Der Patient muss in diesem Fall auf seinen Rechten bestehen und sich nicht überreden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Antonios Rovakis (Internist) Sigmundstr. 2 D82377 Penzberg Tel. +49/8856/6266“
Sie sehen, auch hier wird der mündige Bürger verlangt. Europa kann nicht werden, wenn wir nicht selbst unsere Rechte einfordern!
Erstellt in 8 Wir und Europa, 4 Gesundheit - Rente am 23 Januar 2007