DKIZ

Deutsches Kontakt- und Informationszentrum in Griechenland

Archive for April, 2006

Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit

Gelegentlich werden wir von unseren Lesern und Leserinnen gefragt, unter welchen Voraussetzungen die griechische Staatsbürgerschaft erworben werden kann.
Zuständig für diese Anträge ist das griechische Innenministerium. Das Verfahren zur Einbürgerung ist in den letzten Jahren in Griechenland erleichtert worden. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die griechischen Gesetze 2910/2001 und 3284/2004. Zu Beginn des Antragsverfahrens ist eine Gebühr zu entrichten, die nicht erstattet wird. Sie beträgt z.Z. Weiterlesen..Ganzen Artikel zeigen »

Erstellt in 2 Rat / Recht, 8 Wir und Europa am 5 April 2006